Täuschung? (Kaufvertrag)

Hi,

angenommen, folgender fiktiver Fall würde sich ereignen;

Privatperson/Gewerbetreibender kauft nach mehreren Vorgesprächen ein Grundstück zu einem recht hohen qm Preis von einer Firma (GmbH).

In den Vorgesprächen wird bestätigt; es gibt keine Auflagen, man kann dort alles bauen, was man will (Gewerbe, Haus, Bauform…).

Diese Aussage steht aber (möglicherweise) nicht in den KV.

Der erhöhte Kaufpreis wird u.a. aufgrund dieser mündlichen Aussage gezahlt.

Das ganze wird per Notar abgewickelt, den der Käufer auch bezahlt.

Nach einiger Zeit (Bauplanungsbeginn) stellt sich angenommen heraus, dass es sich lediglich um ein Gewerbegrundstück handelt, und man unter normalen Umständen kein Wohnhaus dort bauen darf.

Ein sog. „Befreiungsantrag“ der Gemeinde wird vom Landkreis abgelehnt.

Letzte Möglichkeit dort ein Haus bauen zu dürfen ist die Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Ergebnis ist aber offen, und der Vorgang dauert auch sehr lange (min. 6 Monate).

Gibt es Regressansprüche seitens des Käufers?

Handelt es sich hier um Täuschung?
Hätte der Notar evlt. die Nutzung vorher klären müssen?
Wie ist dieser Fall moralisch zu bewerten?
Wie könnte der Käufer „zurückschlagen“, oder sonst irgendwie sinnvoll reagieren? Defakto hat der Käufer ja einen stark erhöhten Preis gezahlt (Gewerbegrundstückpreis = ca. 50% der bezahlten Summe).
Gibt es irgend welche Möglichkeiten, jetzt noch taktisch klug vorzugehen?

Danke.
J.

Hallo,

wenn es außerhalb des Vertrages belastbare Beweise für ein arglistiges Verhalten des Verkäufers gibt, kann man die Anfechtung erklären, und wird damit ggf. vor Gericht auch durchkommen (das der Verkäufer die Anfechtung einfach so hinnimmt, dürfte wohl eher nicht passieren). Ein reiner Motivirrtum im Sinne von „ich wollte das Grundstück aber doch für die Errichtung eines Wohnhauses haben“, ohne nachweisbare Täuschung über diese fehlende Verwertungsmöglichkeit wäre hingegen unbeachtlich.

Ansonsten würde ich mal sagen: Teuer Lehrgeld bezahlt, denn unabhängig von den Aussagen eines Verkäufers sollte man als Käufer immer selbst ermitteln, was mit einem Grundstück machbar ist und was nicht, bevor man den Vertrag unterschreibt. Und es ist - ohne konkrete Anhaltspunkte - auch nicht Sache eines Notars den Wunsch des Kunden nach konkreter Nutzung zu ermitteln und zu überprüfen, ob diese dann auch tatsächlich machbar ist.

Beim nächsten Mal bitte rechtzeitig im Vorfeld jemand beautragen, der sich mit so etwas auskennt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

in einem solchen Fall, in dem es verm. um beträchtliche Summen geht, würde ich nicht hier im Forum sondern bei einem versierten Anwalt Rat suchen. Der guckt auch nach Einzelheiten und ist dann besser informiert etc.
Die Investition für ein Beratungsgespräch oder auch mehr lohnt da allemal.

Gruß, Hovke