Hallo 
Es geht um eine Handwerksmeisterprüfung.
Darf ein Schüler, der durch einen Täuschungsversuch eine Prüfung nicht bestanden hat, an der selben Schule/Akademie - was auch immer - die Prüfung erneut machen?
Hallo 
Es geht um eine Handwerksmeisterprüfung.
Darf ein Schüler, der durch einen Täuschungsversuch eine Prüfung nicht bestanden hat, an der selben Schule/Akademie - was auch immer - die Prüfung erneut machen?
Wer hat denn dawen getäuscht? Bitte die Frage genauer formulieren!
Ich kann nicht ersehen ob der Prüfling täschte oder getäuscht wurde???, Danke
Moin,
Darf ein Schüler, der durch einen Täuschungsversuch eine
Prüfung nicht bestanden hat, an der selben Schule/Akademie -
was auch immer - die Prüfung erneut machen?
da Bildungsrecht Länderrecht ist, kann man keine Aussage machen.
Was hindert den Schüler bei der Schule zu fragen.
Gandalf
Rechtliche Beratung und Bewertung darf nur ein Anwalt leisten. Alles andere ist meist nur eine Wiedergabe von Gerüchten.
Hallo,
Es geht um eine Handwerksmeisterprüfung.
Es sollte eine Prüfungsordnung geben.
Darf ein Schüler, der durch einen Täuschungsversuch eine
Prüfung nicht bestanden hat, an der selben Schule/Akademie -
was auch immer - die Prüfung erneut machen?
Irgendwo könnte auch etwas zum Täuschungsversuch und dessen Folgen stehen.
Gruß
Jörg Zabel
Hallo Gandalf
da Bildungsrecht Länderrecht ist, kann man keine Aussage
machen.
Es geht um die „Handwerksmeisterprüfung“, da haben die Länder gerade mal gar nichts zu sagen …
Was hindert den Schüler bei der Schule zu fragen.
Dass die damit nicht direkt was zu tun hat 
Er muss sich an die zuständige HWK wenden.
Gruß Wawi
Hallo
Darf ein Schüler, der durch einen Täuschungsversuch eine
Prüfung nicht bestanden hat, an der selben Schule/Akademie -
was auch immer - die Prüfung erneut machen?
Zumindest laut Verordnung über das Zulassungs- und allgemeine Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung im Handwerk und in handwerksähnlichen Gewerben steht nichts dagegen.
http://www.gesetze-im-internet.de/mpverfvo/
Es kann allerdings sein, dass die zuständige HWK für sich eine andere Regelung getroffen hat.
Gruß
Wawi