Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären, was Tafelpapiere bzw. Tafelgeschäfte sind und warum sie unter steuerlichen Gesichtspunkten immer als so verrucht dastehen? Was steckt dahinter?
Gruß
Boris
Hallo zusammen,
kann mir jemand erklären, was Tafelpapiere bzw. Tafelgeschäfte sind und warum sie unter steuerlichen Gesichtspunkten immer als so verrucht dastehen? Was steckt dahinter?
Gruß
Boris
Hallo Boris,
Geschäfte, bei denen die Wertpapiere „in Stücken“ ausgeliefert, also nicht in ein Depot gebucht werden, nennt man Tafelgeschäfte. (Die Papiere werden über den Tisch, die „Tafel“, geliefert.)
Steuerlich verrucht waren sie, weil man mit den zu einer Aktie oder einem Rentenpapier gehörenden Coupon die Dividende bzw. die Zinsen in bar einlösen - und somit bei der Steuererklärung getrost „vergessen“ konnte. M.W. ist dies heute nicht mehr so interessant, weil die Zinsabschlagsteuer dann auf jeden Fall fällig wird.
Gruß
wolle
und somit bei der
Steuererklärung getrost „vergessen“ konnte. M.W. ist dies
heute nicht mehr so interessant, weil die Zinsabschlagsteuer
dann auf jeden Fall fällig wird.
Naja, ZaSt bei Tafelgeschäften sind 35% (+Soli), und das ist für Leute mit Spitzensteuersatz immer noch ein Schnäppchen.
Börni
Naja, ZaSt bei Tafelgeschäften sind 35% (+Soli), und das ist
für Leute mit Spitzensteuersatz immer noch ein Schnäppchen.
Börni
Das problem ist nur, dass sich der einreicher ab 20 tdm legiti-mieren muss. für spitzenverdiener mit grossem vermögen doch sehr aufwendig
Das problem ist nur, dass sich der einreicher ab 20 tdm
legiti-mieren muss. für spitzenverdiener mit grossem vermögen
doch sehr aufwendig
Es sind in der Zwischenzeit 30.000 DM.
Aber aufwendig ist es alle mal - und an zins und dividendentermine muss man auch noch selbst aktiv werden.
Und wer hat heute schon einen steuersatz von über 35%?
Ivo
Es sind in der Zwischenzeit 30.000 DM.
Aber aufwendig ist es alle mal - und an zins und
dividendentermine muss man auch noch selbst aktiv werden.
Richtig, der Schwellenwert gemäß Geldwäschegesetz (GwG) liegt jetzt bei TDM 30. Allerdings wird diese Aufzeichnungspflicht nur verlangt, um Geldwäsche aufzudecken.
Die Steuerbehörden kommen da nicht so ohne weiteres dran.
Bei uns in der Bank gibt es übrigens die verschärfte Regelung, bei Tafelgeschäften grundsätzlich, nicht erst ab TDM 30, eine Aufzeichnung gemäß GwG vorzunehmen.
Börni
Es sind in der Zwischenzeit 30.000 DM.
Aber aufwendig ist es alle mal - und an zins und
dividendentermine muss man auch noch selbst aktiv werden.Richtig, der Schwellenwert gemäß Geldwäschegesetz (GwG) liegt
jetzt bei TDM 30. Allerdings wird diese Aufzeichnungspflicht
nur verlangt, um Geldwäsche aufzudecken.
Die Steuerbehörden kommen da nicht so ohne weiteres dran.
Stimmt
Bei uns in der Bank gibt es übrigens die verschärfte Regelung,
bei Tafelgeschäften grundsätzlich, nicht erst ab TDM 30, eine
Aufzeichnung gemäß GwG vorzunehmen.
Bei uns nicht, aber wir machen Tafelgeschäfte prinzipiell nur mit Personen die bei uns auch Kunde sind.
Ivo
Wie kommst Du auf 20 TDM.
Das GWG greift ja generell erst ab 30 TDM.
Andreas Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das problem ist nur, dass sich der einreicher ab 20 tdm
legiti-mieren muss. für spitzenverdiener mit grossem vermögen
doch sehr aufwendigWie kommst Du auf 20 TDM.
Das GWG greift ja generell erst ab 30 TDM.
Die TDM 20 kamen nicht von mir. Und dass es wirklich 30 sind, wurde schon gesagt.
Börni