Tag der Gehaltszahlung Wochenend - oder Feiertag

Wie ist die arbeitsrechtliche Situation wenn der arbeitsvertraglich vereinbarte Tag der Gehaltszahlung auf einen Wochenend - oder Feiertag fällt . Ich bin der Meinung das es gesetzlich so geregelt ist , dass das Gehalt in diesem Fall dem Konto des Arbeitnehmers vor diesen Tagen gutgeschrieben werden muß . Ist das korrekt ?

Du irrst: Sofern arbeits- oder tarifvertragliuch nicht anders vereinbart, ist das monatlich zu zahlende Gehalt nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, d.h. der Arbeitgeber muss das Gehalt spätestens am ersten Tag des Folgemonats zahlen: § 614 BGB.

Fällt der Termin auf einen Sonn- oder Feiertag, muss die Vergütung nach § 193 BGB erst am nächsten regulären Werktag geleistet werden (BAG Urteil vom 15.02.2001 - 1 AZR 672/00 - BAGE 98, 1 = AP Nr. 176 zu § 242 BGB Gleichbehandlung = DB 2002, 273)

G imager761

*räusper*
Hi!

Du irrst: Sofern arbeits- oder tarifvertragliuch nicht anders
vereinbart,

Wie ist die arbeitsrechtliche Situation wenn der arbeitsvertraglich vereinbarte Tag der Gehaltszahlung …

Ohne genaue Kenntnis des Wortlauts bewegen wir uns hier im Bereich der Kaffeesatzleserei …

VG
Guido

Hallo,

sofern im Arbeitsvertrag (oder in einem Tarifvertrag) keine genaue Regelung darüber herrst,gilt das BGB
§ 614 in Verbindung mit § 193

§ 193
Sonn- und Feiertag; Sonnabend
Ist an einem bestimmten Tage oder
innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine
Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag
der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so
tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Wobe sich hier aber die Frage stellt, ob diese Regelung aus dem 19.Jahrhundert noch mit dem modernen technischen Möglichkeiten des
21. Jahrhunderst in Einklang steht…