Tag der offenen Tür im Steinmetzbetrieb

Hallo, Spezialisten,

wir feiern Samstag und Sonntag ein Firmenjubiläum mit geschlossener Gesellschaft am Samstag und Tag der offenen Tür am Sonntag.

Von Geschäftspartnern haben wir uns sagen lassen, dass die normale Haftpflichtvesicherung und die Berufsgenossenschaft wie üblich evtl. eintretende Schäden übernehmen.

Ist das so? Muss man das Risiko nicht vorher ankündigen?

Wie verhält sich die Haftung auf einem Nachbargrundstück, wenn man dort einen Parkplatz ausweist? Muss man da etwas beachten?

LG, Karin

Ist das so? Muss man das Risiko nicht vorher ankündigen?

Wen es so in Eurem Versicherungsschein steht, ist das so. Das ist aber nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft der Fall, also entweder selber nachschauen oder den Betreuer fragen. Ankündigen muß Du es in aller Regel bei der Versicherung nicht, bei der BG bin ich überfragt.