Hallo, Spezialisten,
wir feiern Samstag und Sonntag ein Firmenjubiläum mit geschlossener Gesellschaft am Samstag und Tag der offenen Tür am Sonntag.
Von Geschäftspartnern haben wir uns sagen lassen, dass die normale Haftpflichtvesicherung und die Berufsgenossenschaft wie üblich evtl. eintretende Schäden übernehmen.
Ist das so? Muss man das Risiko nicht vorher ankündigen?
Wie verhält sich die Haftung auf einem Nachbargrundstück, wenn man dort einen Parkplatz ausweist? Muss man da etwas beachten?
LG, Karin