Tag und Nacht offenstehende Hauseingangstür

Hallo,

man stellt sich vor, daß in einem Zweifamilienhaus die Mieterin
vom EG das Türschloß Tag wie Nacht vorsperrt, damit die Tür nicht
einrasten kann. Der Grund hierfür ist, tagsüber, daß ihre Kinder
ohne Schlüssel oder klingeln ins Haus können und die Katze bei Regen ins Treppenhaus kann.
An der Wohnungstür der Mieterin steckt auch Tag und Nacht der Schlüssel, was ihr nichts ausmacht, denn sie hätte ja einen „großen“ Hund. Nachts vergesse sie eben das Türschloß zurück zu sperren.
Die OG-Wohnung ist derzeit nicht vermietet.

Durch die offene Tür kann quasi Jedermann ins Treppenhaus und den
Keller. Mündliche sowie schriftliche Aufforderungen blieben bisher
ohne Reaktion oder Kommentar. Einfach ignoriert.

Ist der Vermieter in so einem Fall machtlos?

Hallo,

Durch die offene Tür kann quasi Jedermann ins Treppenhaus und
den
Keller. Mündliche sowie schriftliche Aufforderungen blieben
bisher
ohne Reaktion oder Kommentar. Einfach ignoriert.

Ist der Vermieter in so einem Fall machtlos?

Es wird sicherlich einen Mietvertrag geben mit Hausordnung in der das mit den geschlossenen Türen drinsteht.

Schriftliche Abmahnung incl. Hinweis auf Haftung wenn Schäden entstehen; wenn´s weiter ned fruchtet evtl. Kündigung wegen ständigen Verstoßes gegen Hausordnung…

Gruß von Sid