Tagegeld als Ladenbesitzer

Jeder, der sich mit einem Einzelhandelsgeschäft selbständig macht, hat folgendes Problem. Wie sichert man sein Einkommen, wenn eine ernste Krankheit (z.B. über 3 Monate) eine Aktivität im Laden verhindert. Private Versicherer bieten Tagegeld an. Dann kann man sich absichern. Frage: Was aber tun, wenn durch eine Vorerkrankung (z.B. durch einen Psychiater oder ein Herzleisen) die privaten Versicherer eine Absicherung ablehnen? Was leistet die gesetzliche? In welcher Höhe? Ist dies überhaupt möglich?
Danke für Hinweise.
Sokrates26

Selbständige GKV/Versicherte können eine zusätzliche Tagegeldversicherung bei Ihrer Krankenkasse abschließen.

Gruß Merger

Guten Abend!

Jeder, der sich mit einem Einzelhandelsgeschäft selbständig macht, hat folgendes Problem. Wie sichert man sein :Einkommen, wenn eine ernste Krankheit (z.B. über 3 Monate) eine Aktivität im Laden verhindert. Private :Versicherer bieten Tagegeld an …

Das geschilderte Problem hat jeder Selbständige. Eine Tagegeldversicherung geht am Problem vorbei (was manche Versicherungsvertreter anders sehen, jedenfalls anders erzählen). Was helfen ein paar Euro auf besserem Trinkgeldniveau, wenn die mühsam aufgebaute Existenz baden geht? Ein Landwirt kann Aussaat, Ernte oder Melken der Kühe nicht mal eben um ein paar Wochen verschieben. Auch nicht mit Tagegeld-Peanuts. Niemand kann Lieferantenrechnungen und Buchhaltung ungestraft längere Zeit liegen lassen. Liefertermine für Arbeitsergebnisse kann man nicht von Zipperlein abhängig machen , verderbliche Ware vergammelt und nicht bediente Kunden sind verloren. Kaum ein Geschäft verträgt es, wenn nichts mehr läuft, weil der Inhaber monatelang auf Tauchstation/ins Krankenhaus geht. Der Verdienstausfall des Inhabers ist das kleinste Problem, wenn jahrelange Arbeit, die das Unternehmen brauchte, um auf gesunden Füßen zu stehen, die Wupper herunter geht.

Wo die Arbeitsfähigkeit eines Unternehmens an der Gesundheit einer einzelnen Person hängt, gibt es keine Zuverlässigkeit, keine gesicherte Existenz und keine gesicherte Qualität. Die Lösung sieht im Grundsatz immer gleich aus: Das Geschäft, das Gewerbe, die Praxis, das Ingenieurbüro, der landwirtschaftliche Betrieb muss auch bei Ausfall des Inhabers weiterlaufen. Ein paar Einschränkungen und etwas Ruckelei mögen unvermeidlich sein, aber das Unternehmen muss dennoch funktionieren. Dieser Punkt ist für die Sicherheit der wirtschaftlichen Lebensgrundlage des Inhabers und die Zuverlässigkeit des Unternehmens gegenüber seinen Kunden, Auftraggebern und Lieferanten entscheidend.

Das Problem ist nur mit geeigneten Menschen lösbar, die den Betrieb mit seinen wesentlichen Funktionen aufrecht erhalten. Es ist allerdings zu spät, wenn einem Inhaber erst im Krankenhaus einfällt, dass er für eine Vertretung hätte sorgen müssen. Wie die Vertretung zu organisieren ist, hängt von Branche, Art und Größe des Betriebes ab. Diese Gedanken mit Aufgabenverteilung und Vertretungsbefugnissen sollten Teil des Unternehmenskonzeptes sein. Eine One-man-show funktioniert dabei natürlich nicht. Wer als Alleinunterhalter ohne Angestellte und ohne enge Einbindung von Partner/Partnerin oder Berufskollegen tätig sein will, muss mit der Anfälligkeit der Existenzgrundlage leben, die jederzeit kippen kann. Solche Konstellation sollte man vermeiden, weil sie auch ohne Krankheit kaum alltagstauglich sein wird.

Es gibt unheilbar Schwerkranke mit regelmäßigen Ausfällen, die dennoch erfolgreich ein Unternehmen aufbauen und leiten. In einem mir persönlich bekannten Fall werden sogar Entwicklungsaufträge in 6- und 7stelliger Größenordnung von der Industrie akquiriert, die Kontinuität und langfristig dauerhafte Verfügbarkeit erfordern. Versicherungen mit Tagegeldern nützen dabei nichts, helfen weder dem betroffenen Unternehmer, noch sichern sie den Auftraggebern die erforderliche Kontinuität. Soetwas funktioniert in einem Team mit zuverlässig organisierten Vertretungsregeln.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Das geschilderte Problem hat jeder Selbständige. Eine
Tagegeldversicherung geht am Problem vorbei (was manche
Versicherungsvertreter anders sehen, jedenfalls anders
erzählen).

Super Antwort!

Nur dies hilft dem Fragenden auch nicht weiter.

Natürlich muss man als Selbständiger auch an andere Dinge denken.
Wie Sie schon mitteilten, an die Geschäftsweiterführung durch Personal oder auch einen Vertreter.

Allerdings sollte man auch ein Krankentagegeld nicht vergessen,
das die Gehaltskosten für das Personal übernehmen kann.
Auch der Selbständige + Familie benötigt Geld zum Leben und wenn der Betrieb nur das Einkommen für den Vertreter abwirft, hätte der Selbständige halt Pech und muss dann nach Ansicht eines Ingenieurs von der Luft leben.

Als GKV-Versicherter kann man bei seiner Krankenkasse ein Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen abschließen.

Nur die Ursprungsfrage bezog sich nur auf Krankentagegeld und nicht auf sonstige Hilfe.

Gruß Merger

Hallo Merger,

genau so ist es >>

Allerdings sollte man auch ein Krankentagegeld nicht
vergessen,
das die Gehaltskosten für das Personal übernehmen kann.
Auch der Selbständige + Familie benötigt Geld zum Leben und
wenn der Betrieb nur das Einkommen für den Vertreter abwirft,
hätte der Selbständige halt Pech und muss dann nach Ansicht
eines Ingenieurs von der Luft leben.

Ich habe in der Zeit meiner Selbstständigkeit vom Krankenhaus aus - ist jetzt rund 20 Jahre her - per Telefon in Absprache mit meiner Frau alle Abläufe gesteuert und der Betrieb lief weiter. Das Krankentagegeld diente zu diesem Zeitpunkt schlicht und ergreifend dazu, die Mehrstunden des Personals zu finanzieren, ohne dass ein finanzielles Loch entstand.

Als GKV-Versicherter kann man bei seiner Krankenkasse ein
Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen abschließen.

Ich war in einer PKV und das wurde mir bei Vertragsabschluss von dem Versicherungsvertreter empfohlen, eine zusätzliche Untersuchung war nicht nötig.

Hallo,

als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kan man bei jeder Krankenkasse Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit in Höhe von 70% des Verdienstausfalls (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze) absichern. Der Beitrag hierfür liegt bei 0,6% der beitragspflichtigen Einnahmen (bzw. der Mindesteinnahme).

Bei einigen Krankenkassen gibt es auch Wahltarife, die ein früheres Krankengeld absichern.

Gruß

RHW