Ich war im Jahre 2009 noch Beamtenanwärter und habe für das Jahr Kindergeld beantragt. Das wurde leider abgelehnt, da mir das Tagegeld nicht anerkannt wurde.
Ich habe meine regelmäßige Arbeitsstätte in der Fachhochschule, wohnte aber 60 km davon entfernt und bin jeden Tag hin-und hergependelt. Ich war somit fast jeden Tag mehr als 8 Stunden von zu Hause entfernt. kann ich dafür Tagegeld einreichen oder geht das wirklich nur bei Dienstreisen? Weil ich gelesen habe, das entweder die Abwesenheit von der Arbeitsstätte oder der Wohnung zählt.
Ich danke für jede Antwort!!
SuZie
P.s. Gibt es in dem Zusammenhang eine Möglichkeit meine Kfz-Versicherung als Werbungskosten anrechnenzulassen??