Tagegeld bei Kindergeldantrag

Ich war im Jahre 2009 noch Beamtenanwärter und habe für das Jahr Kindergeld beantragt. Das wurde leider abgelehnt, da mir das Tagegeld nicht anerkannt wurde.

Ich habe meine regelmäßige Arbeitsstätte in der Fachhochschule, wohnte aber 60 km davon entfernt und bin jeden Tag hin-und hergependelt. Ich war somit fast jeden Tag mehr als 8 Stunden von zu Hause entfernt. kann ich dafür Tagegeld einreichen oder geht das wirklich nur bei Dienstreisen? Weil ich gelesen habe, das entweder die Abwesenheit von der Arbeitsstätte oder der Wohnung zählt.

Ich danke für jede Antwort!!

SuZie

P.s. Gibt es in dem Zusammenhang eine Möglichkeit meine Kfz-Versicherung als Werbungskosten anrechnenzulassen??

HAllo - kann mit Deiner Frage wenig anfangen. Kindergeld hängt von Einkommensgrößen ab, beim Tagegeld weiß ich nicht , was Du meinst ( Krankentagegeld ? )

gruß
www.tuerk-versicherungen.de
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Hallo, danke für die Antwort,

nein, kein Krankentagegeld. Ich meine den sog. Verpflegungsmehraufwand. Ich
habe bei der Polizei Sachsen-Anhal studiert. Also an einer Fachhochschule.
Dort wurde ich nicht kostenlos verpflegt und untergebracht (wie auch
normal). Nun hab ich aber gehört, das man wenn ich zu dieser Fachhochschule
täglich fahre und mehr als 8 Stunden von zu Hause weg war 6 Euro Tagegeld
bekomme. Das hat mir jedoch die Kindergeldstelle nicht anerkannt, weil das
meine regelmäßige Arbeitsstätte war.
Bei meinen Praktikas war das aber kein Problem, da ich ja nicht mehr an der
FH war, sondern an andere Dienststellen abgeordnet.
Also meine Frage, ob das mit dem tagegeld an der FH doch geht…

Danke