Tagegeld private Unfallversicherung

Hallo zusammen,
ab wann giltet ein Anspruch auf Tagegeld bei einer privaten Unfallversicherung als " verjährt " bzw. wann endet ein Anspruch für Tagegeld bei einer privaten Unfallversicherung.

Vielen Dank für eure Antworten

Hallo Arkas1980,

ich gehe einmal davon aus, dass der Unfall umgehend dem Versicherer gemeldet wurde, da ansonsten der Versicherer das Recht hat die Leistung zu verweigern.

Zum Thema Verjährung steht in den allgemeinen Unfallbedungungen von 2010 folgendes:

  1. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?
    15.1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet
    sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
    15.2) Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, ist die Verjährung von
    der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.

AUB 2010 (Unfallmeldung)
7.1 Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte
Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.

„unverzüglich“ heißt es hier, nach 3 Wochen wäre nicht unverzüglich und der Versicherer könnte die Leistung verweigern.

Schauen Sie ggf. in Ihren Vertrag und da bei den „Besonderen Bedingungen“, da steht ggf. etwas anderes von den Zeiten drin.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo tribleZ,

vielen Dank für Ihre Mail.
Der Unfall war im Jahr 2009 jedoch hat die BG den Unfall erst dieses Jahr anerkannt. Wie sieht nun die Sachlage aus ?

Viele Grüße

Hallo Arkas1980,

die private Unfallversicherung hat nichts mit der BG zu tun. Unabhängig von der BG hätten Sie den Unfall bei Ihrer Versicherung melden müssen.

Schreiben Sie den Versicherer an, schildern Sie ihm die Situation und hoffen Sie, das der Versicherer Ihnen entgegen kommt. Viel Hoffnung brauchen Sie sich aber nicht machen, die Schadenabteilung wird den Fall höchstwahrscheinlich ablehnen.

Stellen Sie am besten auch gleich einen Kulanzantrag, da die BG auch erst jetzt den Unfall anerkannt hat.
Aber auch hier heißt es nur hoffen.

Gehen Sie davon aus, dass Sie kein Geld sehen, so werden Sie nicht zu sehr enttäuscht sein. Sorry, dass ich Ihnen hier nicht helfen kann.

Ich wünsche Ihnen viel Glück.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,

grundsätzlich gelten die gesetzl. Verjährungsfristen (i. d. R. drei Jahre). Im Einzelfall kann der Vers.-Vertrag etwas anderes bestimmen, dass ist in den Bedingungen geregelt und nicht bei jeder Gesellschaft / jedem Tarif identisch.
Insoweit empfiehlt sich, den Vermittler / Betreuer des Vertrags zu kontaktieren.

Wenn künftig mal eine (Unfall-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

ein Unfall muss sofort angezeigt werden ansonsten können ggf. die Leistungen evtl. nicht gezahlt werden…

handhabt aber jeder Vers. anders…

Viele Erfolg

MfG T. Wolter

normalerweise nach 2 jahren - gerechnet vom unfalltag an. es kommt auf die einzelnen bedingungen der jeweiligen unfallversicherung an.

Hall

das kommt auf die jeweiligen Bedingungen der Gesellschaft an, einfach dort mal schriftlich anfragen

gruß
www.tuerk-versicherungen.de