Hallo Experten,
Ich bin privat versichert und durch Knie-OP jetzt schon über 2 Monate Krank geschrieben. Ich bekomme jetzt schon 20 Tage Krankengeld (ab 42. tag) voraussichtlich werde ich nächste Woche wieder arbeitstauglich geschrieben, muß aber wegen dieser gleichen Sache nochmal operiert später werden.
Jetzt die Frage, das Tagegeld wird ja quasi unterbrochen, weil ich ca. 1 Woche arbeiten gehe. Danach kommt neue OP, fangen dann die 42 Tage wieder von vorn an zu zählen?
DAnke für Antworten
und Gruß
Michael
hallo Michael,
nein, die heutigen Tagegeldtarife sehen in diesem Fall keine neue Wartezeit vor.
Du bekommst vom 1. Tag an Geld.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
Info-Frage:
Ist das Krankentagegeld nicht auch eine Lohnersatzfunktion
und wird nur gezahlt wenn auch Einkommensverlust eintritt ??
wenn das nicht so wäre, hätte man ja immer vom ersten Tage an
(wenn der Vertrag das vorsieht) Anspruch ???
Gruss
Günter
hallo Günter,
auf Tagegeld hat man nur Anspruch, wenn der AG keine Gehaltszahlpflicht mehr hat.
Da er aber bei einer Unterbrechung von 1 Woche nicht wieder 6 Wochen Geahlt zahren muss (oder?), setzt sofort das Tagegeld wieder ein.
Beides zur gleiche Zeit ist natürlich verboten. Der Gesetzgeber sagt ganz eindeutig (mit Recht): keiner darf sich an seiner Erkrankuing bereichern.
Das war früher oft möglich. Ganz besonders bei den beamten: die haben sich mit z.B. 55 % versichewrt und dann jedesmal 5% Gewinn gehabt. Da ist so mancher auf dumme Gedanken gekommen.
Noch etwas zum Thema Tagegeld: die Gesetzlichen zahlen ja bekanntermaßen nur ca. 80 % des Nettoeinkommens. Und bekannt ist ja, dass man diese 20 % extra absichern kann. Nur ist sehr wenig bekannt, dass die Private dieses Tagegeld auch von sich aus kündigen kann! Wenn Du denen zu teuer kommst, dann bekommst Du den „blauen Brief“.
Aber nur bei Zusatzversicherungen, nicht bei Vollversicherungen.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
gemäß §178 i VVG ist dies aber nur innerhalb der ersten 3 Jahre möglich. 
Gruß
Marco
Hallo Marco,
wenn mich nicht alles täuscht, dann zählt der bei den Tagegeld-Zusatzversicherungen nicht.
Aber das lässt sich ja nachforschen.
Grüße
Raimund
Hallo Raimund,
Zusatz-PKV bleibt Zusatz-PKV und daher ist es egal. 
Kannst ja mal nachschauen… aber ich denke, ich habe Recht. 
Gruß
Marco