Tagemutter unter Eigentumswohnung?

angenommen es gibt eine Eigentumswohnung Nr. 1, die von dem Besitzer die nächsten Jahre noch abgezahlt werden muß, die Wohnung 120 Qm, großer Balkon mit Gartennutzung, im Grünen, ruhig…nahe Wald wäre auch gut weiterzuvermieten. Unter dieser besagten Wohnung befindet sich noch eine Eigentumswohnung Nr. 2, anderer Besitzer, ebenerdig direkter Gartenzugang, ebenso Gartennutzung…soll evtl. an Tagesmutter vermietet werden, die sich zZt. schon auf dem Grundstück befindet, allerdings im Vorderhaús!

Besitzer Nr. 1 hat die Tageskinder bis jetzt im Vorderhaus akzeptiert, da er Kinder mag - hat sich vom Balkon zurückgezogen in seine Wohnung wenn es ihm zu laut wurde, hat auf seine Gartennutzung auch weitgehend verzichtet und das alles ohne zu meckern…eben weil er Kinder sehr mag.

´Nun befürchtet der Besitzer Nr. 1 das seine Wohnung an Wert verliert, das er sie nicht weitervermieten kann, falls er möchte und das seine Ruhe nun ganz vorbei ist, da das Hinterhaus mit den 2 Eigentumswohnungen sehr hellhörig ist.

Der Besitzer Nr. 2 teilt und akzeptiert die Bedenken und Ängste des besitzers Nr. 1 nicht. Meine Frage ist welche Möglichkeiten hätte der Besitzer Nr. 1 um sein Eigentumswert zu schützen und seine Wohnqaulität zu erhalten???

Bin gespannt auf eine Antwort!

lg Stern

Hallo,

gegen Kinderlärm an sich kann man nichts machen ( was eigentlich auch gut so ist).
Fraglich ist, ob die Wohnung beziehungsweise das Sondereigentum gewerblich genutzt werden darf. Dazu müsste man wissen, wie „groß“ und mit wie vielen Kindern diese Stätte dann betrieben werden soll.
Hier würde sich der Gang zum Anwalt und zum Miteigentümer lohnen.

hth