Tagesabrechnung

hi, ich muß einen täglichen Kassenbericht schreiben mit den jeweiligen 7 %bzw.16 % MwSt. und einkäufe mit 6, 7, 16, und 19 %
gibt es da vernünftige vorlagen ?
am besten infos mit beispielbelegen,da ich auf diesem gebiet der totale anfänger bin.
gruß ein verwirrter ( andreas )

Hallo verwirrter Andreas,

damit hast Du mich auch verwirrt:

Woher kommen und was sollen denn die 6 und 19 % MwSt?

Ausserdem denke ich, dass ein KASSENBUCH nur Beträge auflistet die in die Kasse rein und aus der Kasse rausgehen, da hat Umsatz- oder Mehrwert-Steuer nix zu suchen, das gehört in die FiBu (Buchhaltung).

Michael

Bastel dir die vorlage doch in Excel, da kannste dann alle Besonderheiten einbauen, die du brauchst.

gruss

Ausserdem denke ich, dass ein KASSENBUCH nur Beträge auflistet
die in die Kasse rein und aus der Kasse rausgehen, da hat
Umsatz- oder Mehrwert-Steuer nix zu suchen, das gehört in die
FiBu (Buchhaltung).

In jedem Kassen buch werden die Beträge Netto USt/Vst und brutto separat ausgewisen. damit die Buchung nach dem Kassenbch und nicht nach den belegen erfolgen kann.

das Kontieren und Buchen der einzelnen Seiten des Kassenbuches wird damit erleichtert.

gruss

Hallo Andreas,

wie Du den bisher erhaltenen Hinweisen entnehmen kannst, ist die Antwort auf Deine Frage vielschichtiger als man glauben würde.

Um weitere Wirrnis zu vermeiden, empfehle ich:

(1) Kläre, ob und wofür im konkreten Zusammenhang überhaupt in dem von Dir geführten Kassenbericht nach Vorsteuersätzen differenziert werden muss. Nicht alles, was in einem vorgedruckten Formular vorgesehen ist, ist für allen Verwendungszwecke wirklich dienlich und sinnvoll.

Wenn z.B. der Kassenbericht als Grundlage der Erfassung Deiner FiBu in einer Steuerkanzlei dient, solltest Du Dich überhaupt nicht um die vorgegebenen Spalten betreffend Vorsteuersätze kümmern, weil das Mäuschen, das den Kram nachher verbucht, nicht auf Deine Mutmaßungen achten darf, sondern sich ausschließlich nach den Belegen richten muss.

Wenn der Kassenbericht von Dir selber buchhalterisch weiter verarbeitet werden soll, hängt es von der von Dir verwendeten Software ab, ob eine Differenzierung nach Vorsteuersätzen auf der Ebene Kassenbericht einen Sinn hat oder nicht.

Grundsätzlich ist das manuelle Herausrechnen von Vorsteuerbeträgen und das Differenzieren der Ausgaben nach Vorsteuersätzen ein historisches Überbleibsel aus Zeiten des „amerikanischen Journals“ und der „Durchschreibebuchführung System Fortschritt“. Eine wesentliche Arbeitserleichterung im Vergleich zur FiBu-Erfassung nach Beleg ist nur in einigen besonders gelagerten Fällen gegeben.

(2) Wenn Du jetzt sicher bist, dass Du das händische Herauspfriemeln von Nettoentgelt und Vorsteuerbeträgen im Kassenbericht brauchen kannst:

Mach Dir bewusst, dass Vorsteuerabzug niemals nicht davon abhängt, wofür eine Ausgabe ist (Ausnahme: Barlöhne, da hats keinen). Sondern ausschließlich davon, was auf dem Beleg ausgewiesen ist. Richte Dich stur nach den Angaben auf den Belegen. Solche, die zweifelhaft erscheinen (sowas wie lange Zeit bei Aldi zu haben war „enthält mindestens 7% USt“) - radikal ablehnen. Nix Vorsteuer.

(3) Verschaff Dir einen Überblick über die Steuersätze.

Der Regelsatz 16% und der ermäßigte Satz 7% umfassen fast das gesamte übliche Geschehen. Auf forstwirtschaftliche Erzeugnisse, soweit nicht im Sägewerk bearbeitet, gelten für einige Betriebe 5%, für die meisten landwirtschaftlichen Produkte für einige landwirtschaftlichen Betriebe 9%. Zum Thema 6% und 19% habe ich keinen blassen Schimmer, wo die herstammen könnten. Hab mir nochmal die „Durchschnittsätze zur Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge“ aus den Anlagen zu §§ 69 und 70 UStDV auf Verdacht angeschaut, aber das gibt in unserem Zusammenhang keinen Sinn. Kannst Du bitte feststellen, was es mit diesen USt-Sätzen in Deinem konkreten Zusammenhang auf sich hat?

Der Regelsatz 16% gilt immer, wenn nicht ausdrücklich 7% erlaubt sind.

Der ermäßigte Satz von 7% gilt für eine relativ wilde Sammlung von Dingen, die in Anlage 2 zum UStG aufgeführt sind, das geht von lebenden Tieren über Obst, Kräuter, Gemüse, Wasser, Essig, über Rollstühle und Prothesen bis zu Büchern und Sammlerstücken. In der Kante sonstige Leistungen spielt die Erbringung von Leistungen im Personennahverkehr eine Rolle. Wenn Du einen Hinweis darauf gibst, woraus Deine Umsätze bestehen, kann ich leichter einen geeigneten Auszug aus dieser Anlage 2 UStG zusammenstellen.

So. Damit ist Dir noch nicht weitergeholfen, aber Du hast vielleicht ein paar Ansatzpunkte, um Deine Frage detaillierter zu formulieren - was fürs Antworten hilfreich wäre.

Schöne Grüße

MM

Hallo local,

woher kommt dieser -Verzeihung-Humbug?
Das würde ja bedeuten, dass man von dem der die Kasse macht buchhalterische Kenntnisse erwartet, dass er weiss welcher Beleg mit wieviel UmsatzSteuer oder Vorsteuer behaftet ist?!

Ich habe Buchhaltung nach Datev und nach GDI-FiBu gelernt, da gibt es ein Kassenbuch was auf Wunsch ausgedruckt werden kann, immer nur mit den Zahlungs-Ein- und Aus-Gängen. Gebucht werden alle Belege, auch Kassenbelege.

Falls aber wirklich jemand so ein Kassenbuch mit Mehrwertsteuerbuchungen führen möchte, stellt sich mir wieder die Frage nach den 6 und den 19 % - was sollen die sein?

Michael

woher kommt dieser -Verzeihung-Humbug?

Nun, was die alte Handelsschule so hergibt!

Das würde ja bedeuten, dass man von dem der die Kasse macht
buchhalterische Kenntnisse erwartet, dass er weiss welcher
Beleg mit wieviel UmsatzSteuer oder Vorsteuer behaftet ist?!

buchhalterische Kenntnisse sicher nicht, aber die kenntnis, daß es im Kassenbuch vorgänge mit Steuerlicher Betrachtung udn ohne steuerliche betrachtugn gibt.

Dann dass die steuerlichen Vorgänge mit 7 und mit 16% belastet sein können.

dann dass der Kassenbuchführtrer die Grundrechenarten incl. der einfachen %-Rechnung beherrscht.

Aber ich gestehe, daß in zeiten der Ich-AG solche brachialen Grundkenntnisse mit dem Gesetz fortgepült wurden.

Ich habe Buchhaltung nach Datev und nach GDI-FiBu gelernt, da
gibt es ein Kassenbuch was auf Wunsch ausgedruckt werden kann,
immer nur mit den Zahlungs-Ein- und Aus-Gängen. Gebucht werden
alle Belege, auch Kassenbelege.

Natürlich werden die Belege, da durchnummeriert gebucht. Und es wird hinterher auch ein Abgleich gemacht, 0b die einzelnen Salden (Bruttoumsatz, steuerfreier Umsatz, Netto-Umsatz, sa. 7% und Sa.16% mit den Eintragungen des Kassenbuches und den Summen des Buchungsprogramms übereinstimmen.

Ich kenne kein Kassenbuch, daß nicht diese spalten so enthält. Auch das Datev-Kassenbuch ist so eingeteilt, daß bereits bei der Eintragung nach Umsätzen 7% und 16% unterschieden wird.

Falls aber wirklich jemand so ein Kassenbuch mit
Mehrwertsteuerbuchungen führen möchte,

„Was soll er Humbug?“ im Kassenbuch wird nicht gebucht, es ist lediglich der Geldverwendungsnachweis und kann zur Kontierung der Belege genutzt werden.

stellt sich mir wieder
die Frage nach den 6 und den 19 % - was sollen die sein?

Österreichische Mwst-Sätze?

gruss

(2) Wenn Du jetzt sicher bist, dass Du das händische
Herauspfriemeln von Nettoentgelt und Vorsteuerbeträgen im
Kassenbericht brauchen kannst:

Kennst du Excel?

Mach Dir bewusst, dass Vorsteuerabzug niemals nicht davon
abhängt, wofür eine Ausgabe ist (Ausnahme: Barlöhne, da hats
keinen). Sondern ausschließlich davon, was auf dem Beleg
ausgewiesen ist.

Und was machst du wenn auf dem Beleg Umsätze zu 16 und 7% vorhanden sind?

gruss

Hallo local,

Kennst du Excel?

ja: für ein Kassenbuch (= Urkunde!) ungefähr die schlechteste Empfehlung, die man geben kann. Besonders im Fall eines Anfängers, dem man dann nochmal extra verklickern muss, dass seine beliebig veränderbare Excel-Datei genau Nix und die durch ihn datierten und abgezeichneten Ausdrucke sein Kassenbericht sind usw.

Jede ohne weitere Urschrift freihändig zusammengestoppelte FiBu-Primanota ist im Sinn der GoB als Ersatz für einen Kassenbericht mehr wert als irgendeine beliebige excel-Datei - bei der man es im Zweifelsfall nichtmal selber merkt, wenn man sich in tief negativen Kassenbeständen bewegt und bloß irgendeine Summe unvollständig durchgezogen hat.

Und was machst du wenn auf dem Beleg Umsätze zu 16 und 7%
vorhanden sind?

Wie immer: Buchen nach Beleg, was sonst? Was passiert denn damit, wenn man den in einen Kassenbericht überträgt: Macht das Kassenbuch eine automatische Mischkalkulation oder wie geht das dann? Man kommt beim Verbuchen des Vorsteuerabzuges nicht am Beleg vorbei, das ist alles. Einzelheiten dazu: § 15 i.V.m. §§ 14, 14a UStG.

Schöne Grüße

MM

stellt sich mir wieder
die Frage nach den 6 und den 19 % - was sollen die sein?

Österreichische Mwst-Sätze?

nöp, die sind 10 und 20% (die 32% gibt’s einige jahre schon nimmer)

allerdings bin ich mir fast sicher, daß es sogar im eu-raum irgendwo diese beiden prozentsätze gibt …

grüße,
Tomh