Tagesarbeitstunden bei Krankheit in Zeitarbeit?

Hallo, Forum.

Habe mal eine Frage dazu wieviel Stunden bei einem Zeitarbeiter (nach Manteltarifvertarg BZA) für jeden Arbeitstag gerechnet werden wenn dieser krank ist.
Denn nach dem Tarifvertarg beträgt die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit 151,67 Stunden. Der Zeitarbeiter arbeitet aber weit mehr, mit über 40 Stunden pro Woche sammelt er also jetzt einige Überstunden an. Jetzt wird er zur Mitte des Monats krank.
Wie viele Stunden bekommt der Zeitarbeiter jetzt pro Arbeitstag bezahlt und können ihm die in dem Monat der Krankheit angesammelten Überstunden dann wieder abezogen werden, sodass er sie quasi unfreiwillig abbauen muss??
Muss der Zeitarbeiter auch für Arbeitstage, die auf einen Samstag fallen, wenn er von der Entleiherfirma so eingesetzt werden soll, Krankengeld bekommen?

Wäre super wenn ihr mich zu diesem Thema mal aufklären würdet.

Hallo, Forum.

Hallo,

Habe mal eine Frage dazu wieviel Stunden bei einem
Zeitarbeiter (nach Manteltarifvertarg BZA) für jeden
Arbeitstag gerechnet werden wenn dieser krank ist.
Denn nach dem Tarifvertarg beträgt die individuelle
regelmäßige monatliche Arbeitszeit 151,67 Stunden.

Bei einer fünf Tage Woche 7 Stunden

Der
Zeitarbeiter arbeitet aber weit mehr, mit über 40 Stunden pro
Woche sammelt er also jetzt einige Überstunden an. Jetzt wird
er zur Mitte des Monats krank.
Wie viele Stunden bekommt der Zeitarbeiter jetzt pro
Arbeitstag bezahlt

siehe oben

und können ihm die in dem Monat der
Krankheit angesammelten Überstunden dann wieder abezogen
werden, sodass er sie quasi unfreiwillig abbauen muss??

nein

Muss der Zeitarbeiter auch für Arbeitstage, die auf einen
Samstag fallen, wenn er von der Entleiherfirma so eingesetzt
werden soll, Krankengeld bekommen?

bei einer fünf Tage Woche „nein“

Wäre super wenn ihr mich zu diesem Thema mal aufklären würdet.

Entgeltfortzahlungsgesetz §4 (Bezahlung insbesondere §4 Abs. 1a)