Tagesgeld und Quellensteuer

Einen guten Morgen an alle Wissenden,

ich möchte ein Tagesgeldkonto bei der Advanzia-Bank eröffnen, es stört mich nur, daß diese Bank ausdrücklich keine Freistellungsaufträge zur Quellensteuer bearbeitet. Statt dessen steht in den Bedingungen:

„Oder Sie autorisieren uns, die Zinsen des angesparten Betrages direkt bei den Finanzbehörden zu melden, dann wird von einer 20%igen Quellensteuer abgesehen.“

Kann mir jemand mit einfachen Worten erklären, was das für mich und meine Steuererklärung heißt? Habe ich dann möglicherweise sehr viel Schreib- und Nachweisaufwand um den Anforderungen des Finanzamts gerecht zu werden?

Für alle Antworten dankt schon mal
Frank

Hallo Frank,

was ist an diesen Bedingungen nicht zu verstehen?

Steuern?

Die jährliche effektive Zinsrate beträgt derzeit 5,00%*. EU-Einwohner haben ein Wahlrecht. Entweder zahlen Sie die 20% Quellensteuer auf die Zinsen, dabei ist das Bankgeheimnis gewahrt. Sie können später die bereits bezahlten Steuern bei der zuständigen Finanzbehörde angeben, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Oder Sie autorisieren uns, die Zinsen des angesparten Betrages direkt bei den Finanzbehörden zu melden, dann wird von einer 20%igen Quellensteuer abgesehen.

Es handelt sich um eine klare Umsetzung gültigen EU-Rechts. Wenn man die Bank ermächtigt, die Daten an die deutschen Finanzbehörden zu melden, steht man effektiv genau so gut da, wie mit einem Freistellungsauftrag. Sogar wenn man auf das Bankgeheimnis wert legt und die 20% Quellensteuer akzeptiert, steht man noch besser da, wenn man in Deutschland einem höheren persönlichen Steuersatz unterliegt. Was in diesem Fall aber nicht bedeutet, dass das Verschweigen der Einnahmen keine Steuerhinterziehung wäre.
Ein höherer Aufwand entsteht nicht. Man gibt die Zinsen in der Steuererklärung einfach an. Dafür benötigt man keine Beleg.

Gruß