Tagesgeldkonto und Kapitalertragssteuer

Hallo,

ich habe eine Frage: In dem Antrag zu meinem Tagesgeldkonto sind ein paar Anträge/Freistellungsaufträge dabei.

Ich habe 1 Tagesgeldkonto bei meiner Hausbank. Dieses ist eigentlich Teil
der kurzfristigen Finanzierungen. Also es wird Geld für den/die nächsten Monat(e) zurück gelegt wenn dann größere Ausgaben kommen.

Ich eröffne grade ein Zweites Tagesgeldkonto. Bewusst bei einer anderen Bank, mit besseren Zinsen und um Kapital anzusparen. Wenn genug da ist immer wieder größere Beträge zu entnehmen um dann das Geld anzulgen.

Das Konto soll also als Ansparort dienen und eigentlich immer eine Reserve von 5000 € aufweisen.

Nun zum Thema, ich möchte der Bank den „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ geben.

Kann ich der Bank den Auftrag zur Freistellung in der Höhe des Sparer-Pauschalbetrags von 1.602 € (für verheiratete) geben?

Zusammen werden beide Tagesgeldkonten niemals auf diese Summen kommen.

Hallo, man sollte die Freistellungsbeträge so aufteilen, dass bei
beiden Banken möglichst wenig Steuer anfällt.
Also die Zinsen möglichst genau vorausberechnen. Wenn natürlich
bei einer Bank bereits Zs. von über 1.602 € anfallen, dann kann
der Freist.-Auftrag auf diese Bank beschränkt werden. Gruß

Ok, dann muß ich die 1602 € spalten.
werde es dann wohl so machen, das Konto mit laufenden Kosten 100 € das neue 1502 €, da auf dem immer mehr zu findne sein wird, und auch höhere Zinsen hat.

100 € das neue 1502 €, da auf dem immer mehr zu findne sein
wird, und auch höhere Zinsen hat.

3000 EUR mit 3% Verzinsung ergeben 90 EUR Zinseinnahmen.
5000 EUR mit 4% Verzinsung ergeben 200 EUR Zinseinnahmen.
37550 EUR mit 4% Verzinsung ergeben 1502 EUR Zinseinnahmen.

Das sollte die Relationen verdeutlichen.

MfG Frank Müller

Danke, ich hab gar net drüber nachgedacht, das ich das hätte ausrechnen können.

JA, es veranschaulicht die Sache gut.