Eine Erbengemienschaft möchte um das Geld zurückzulegen ein Tagesgeldkonto eröffnen. Alle haben den gelichen nachnamen.
Schreibt man dann in den Onlineantrag einfach die Vornamen A,b,c,d,e und dann den Nachnamen F.
Wie funktioniert es dann mit den Steuern auf die Zinsen?
Schreibt man dann in den Onlineantrag einfach die Vornamen
A,b,c,d,e und dann den Nachnamen F.
Wie funktioniert es dann mit den Steuern auf die Zinsen?
da fragt man das Kreditinstitut, bei dem man das Konto eröffnen will. Was ganz sicher nicht geht, ist, daß man in einen Kontoeröffnungsantrag für ein Einzelkonto einfach nur mehrere Vornamen einträgt.
wäre es nicht einfacher, das Geld auf die Erben zu verteilen und dann macht jeder damit, was ihm gut dünkt?
Oder ist die Aufteilung noch nicht geklärt?
Wenn das Geld anders als bidher angelegt werden kann, muss doch ein Erbschein vorhanden sein, oder?