Tagesmutter

Hallo,

habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Die Gerda möchte gerne als Tagesmutter arbeiten. Sie hat schön brav die Qualifikation gemacht und die Erlaubnis bekommen 5 Kinder zu betreuuen.

Mit einem Stundensatz von 5 Euro und jeweils 5 Kinder pro Tag, gehen wir davon aus sie betreuut die Kids nur 4 Std pro Tag, hat sie einen Verdienst im Monat von rund 2000 Euro.

Das ist ja jetzt rein der Verdienst, es muss versteuert werden, eine freiwillge Krankenversicherung bezahlt und in die gesetzilchen Versicherungen eingezahlt werden.

Was dürfte dann am Ende dabei raus kommen? Kann da einfach wie bei einem angestellten Arbeitnehmer von netto auf brutto gerechnet werden?

Vielen Dank für die Antwort,

Gruß

Was dürfte dann am Ende dabei raus kommen? Kann da einfach wie
bei einem angestellten Arbeitnehmer von netto auf brutto gerechnet werden?

So einfach ist es nicht. Zuerst müssen von den Einnahmen die Betriebskosten abgezogen werden. Vom Gewinn werden nicht nur Steuern, sondern auch die Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgezogen. Unterschied zum Arbeitnehmer: Die Tagesmutter zahlt AG und AN Anteile selber, weil selbstständig.

Tagesmutter zahlt AG und AN Anteile selber, weil
selbstständig.

Hallo,

da hab ich was gelesen:
„Ab dem 01.01.09 besteht für die Tagespflegeperson ein Anspruch auf Übernahme der hälftigen Beiträge für eine angemessene Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch das Jugendamt. Die hälftige Erstattung wird nach Vorlage der entsprechenden Nachweise übernommen. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden auf Nachweis in voller Hähe erstattet.“

Das heißt doch, sie bekommt die Hälfte vom JA zurück uns zahlt nur den „Arbeitnehmeranteil“, oder verstehe ich das falsch?

Und noch eine Frage zu den Betriebsausgaben (sorry wenn ich so viel Frage)
Wenn X also 2000 Euro(bei vier Kindern) verdienen würde und 300 Euro Betriebsausgaben abziehen darf, bleiben noch 800 Eurolein übrig. Ist das das Geld welches versteurt wird? Das ist doch total verwirrden?

Vielen Dank und schönen Abend,

Gruß

Hallo senftube,

da hab ich was gelesen:
„Ab dem 01.01.09 besteht für die Tagespflegeperson ein
Anspruch auf Übernahme der hälftigen Beiträge für eine
angemessene Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch das
Jugendamt. Die hälftige Erstattung wird nach Vorlage der
entsprechenden Nachweise übernommen. Die Beiträge zur
gesetzlichen Unfallversicherung werden auf Nachweis in voller
Hähe erstattet.“

Das heißt doch, sie bekommt die Hälfte vom JA zurück uns zahlt
nur den „Arbeitnehmeranteil“, oder verstehe ich das falsch?

Ich versteh das so, dass die Jutta diese Ausgaben trägt und mit dem Nachweis, dass sie getragen wurden zum JA geht. Dort bekommt sie den halben Betrag zurück.

Und noch eine Frage zu den Betriebsausgaben (sorry wenn ich so
viel Frage)
Wenn X also 2000 Euro(bei vier Kindern) verdienen würde und
300 Euro Betriebsausgaben abziehen darf, bleiben noch 800
Eurolein übrig. Ist das das Geld welches versteurt wird? Das
ist doch total verwirrden?

Moment, 2000-300=1700, oder?

Ralph

Hallo Ralph,
da hab ich mich falsch ausgedrückt.
Pro Kind dürfen 300 Euro Betriebsausgaben abgesetzt werden. Es werden vier Kinder betreuut. Darum 4x 300 sind 1200. Und von den 2000 die man für die Betreuung aller vier Kinder bekommt, werden dann diese 1200 abgezogen. Oder hab ich das falsch verstanden?

Wenn X also 2000 Euro(bei vier Kindern) verdienen würde und
300 Euro Betriebsausgaben abziehen darf, bleiben noch 800
Eurolein übrig. Ist das das Geld welches versteurt wird? Das
ist doch total verwirrden?

Moment, 2000-300=1700, oder?

Generell richtig, ja :smile:)

Gruß Anna

Ralph

Hallo,

Pro Kind dürfen 300 Euro Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Nein. Der Höchstsatz (m.W. 245 €/Monat) gilt nur, wenn das Kind den ganzen Tag bei Dir ist und Du es auch mit Essen versorgst. Bei 4 Stunden am Tag ohne Essen läuft es auf grob 78 € Kostenpauschale/Monat hinaus.

Grüße
Didi

Nachtrag Link
http://www.tagesmuetter-netzwerk.net/15401/40708/hom…

Hier wird das recht genau beschrieben.

Grüße
Didi

Hallo,

Bei 4 Stunden am Tag ohne Essen läuft es auf grob
78 € Kostenpauschale/Monat hinaus.

Und damit soll man auskommen? Ich habe zwar keine Ahnung, was die sicher nötige Haftpflicht kostet, billig ist sie aber sicher nicht. Dann noch Miete und Nebenkosten für einen geeigneten Raum, Windeln und Kleinkram, Spielsachen, Büro/Arbeitsplatz, …

Cu Rene

Hallo,

das kann man sehen wie man will.

Es steht jedem frei, die tatsächlich entstandenen Kosten anzusetzen.

Aber reich wird man mit diesem Job so oder so nicht.

Arbeitsplatz ist übrigens das Kinderzimmer, das Klo und der Esstisch/Küche und beim Spazieren gehen die Natur. Und um Kinder zu betreuen, brauchts kein Büro.

Grüße
Didi

Hallo,

Und um Kinder zu betreuen, brauchts kein Büro.

Dafür nicht, aber für die telefonischen/faxischen Terminabsprachen, die Abrechnung, die Umsatzsteuererklärung - für die man einen PC mit Internetzugang braucht, für den man wieder an die GEZ zahlen muß… - (btw. von 5 Euro brutto bleiben einem ja bei angenommenen 19% nur 4,20 netto) und den ganzen anderen Bürokram, der mit einer Selbständigkeit einhergeht. In einer Ecke vom „Kinderzimmer“ möchte ich das nicht machen müssen.

Cu Rene

Umsatzsteuerfreie Umsätze von Tagesmüttern
Hallo,

btw. von 5 Euro brutto bleiben einem ja bei angenommenen 19% nur 4,20 netto

Umsätze von Tagesmüttern sind in der Regel umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 25 UStG).

http://www.tagesmuetter-schwaebisch-hall.de/uploads/…

Gruß

Ranschke