Tagesmutter

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte bald wieder arbeiten gehen und meine 1 jährige Tochter dann zu meiner Mutter geben. Sie ist selbst Tagesmutter und betreut auch 4 Kinder. Die Betreuung soll unentgeltlich erfolgen bzw. erhält sie mtl. von uns 50 Euro wg. des verbrauchten Wassers und des Stroms, die jedoch für unsere Kleine auf einem Sparbuch angelegt werden.

Muss meine Mutter ihre Enkelin beim Jugendamt mit angeben und ist somit ein Betreuungsplatz damit vollständig weg oder wird es durch die unentgeltliche Betreuung gehandhabt, als wenn sie ihr eigenes Kind mit in der Betreuung hat?

Hallo Lexi08,

ich weiss leider nicht in welchem Bundesland und in welcher Region ihr lebt. Wenn ich es bei mir so machen würde, wäre ein kompletter Platz weg, bekäme dann aber von meinem Jugendamt 2€ pro std. (für Verwandtschaft) erstattet, also wäre es für euch sicherlich günstiger wenn ihr das genauso hättet. Natürlich würde auch noch der Kindergartenbeitrag eine Rolle spielen.

Ich würde es sehrwahrscheinlich nicht beim JA angeben und wenn die wirklich noch ein fünftes Kind an deine Mutter vermitteln wollen, kann sie ja von sich aus sagen das ihr das z. Z. nicht passt und schon genug Kinder hat. Man kann ja niemanden zwingen noch ein Kind zu betreuen. Hoffe ich konnte helfen, wenn noch Fragen sind bitte melden. MfG Alexandra

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Hallo lexi08!

Das ist eine interessante Frage! Ich würde sagen, sie muß ihre Enkelin nicht als Tageskind angeben, da sie dafür tatsächlich ja kein Geld bekommt. Außerdem steht es jeder Großmutter zu ihr Enkelkind bei sich zu betreuen, so oft und so lange sie es möchte.
Einschränkungen kann es nur in 2 Punkten geben:

  1. Wenn sie Ihre Enkelin mehr als 15 Stunden/Woche betreut benötigt auch sie eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts. Doch dieses hat sie ja mit Sicherheit schon!
  2. Muss sie wahrscheinlich Angaben beim Jugendamt machen, wieviele Kinder, außer den Tageskindern noch im Haushalt leben.
    Doch es wird ihr sicherlich keiner einen Betreuungsplatz für ihr Enkelkind anrechnen, wenn Ihre Mutter glaubhaft versichert, dass sie ihr Enkelkind in ihrer Funktion als Großmutter betreut und nachweisbar kein Betreuungsentgelt bezieht.

Außerdem, sind wir doch mal ehrlich, das Jugendamt kocht auch nur mit Wasser und ist gottfroh, wenn es noch möglichst viele freie Betreuungsplätze bei Tageseltern gibt.
Ich würde einfach kurz meinen Tageselternverein anrufen und dort nachfragen, ob ich das Jugendamt überhaupt informieren muss.
Liebe Grüße und alles Gute
Silke Grün

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Hallo,

ich nehme an, Ihre Mutter hat ihre Pflegeerlaubnis für 5 Kinder?

Sie muss sie nicht mit angeben ( weil Ihr wahrscheinlich keinen Betreuungsvertrag macht ) ABER sollte sie ein weiteres fremdes Kind aufnehmen wollen, könnte es schwierig werden.

Schwierig im Sinne des Platzes für die gesamten Kinder. Daher ist es möglich, das das Jugendamt oder der Verein ( je nachdem wo Ihre Mutter betreut oder wer sie vermittelt )jede weitere Vermittlung zurückhält.

Theoretisch und praktisch ist natürlich ein weiterer Betreuungsplatz weg. Ihre Tochter benötigt in dem Alter ja eine komplett andere Aufmerksamkeit.

Freundliche Grüße

Michaela Schmitz

Hallo,
in den einzelnen Kommunen ist die Handhabe sehr unterschiedlich. Teilweise werden auch die eigenen Kinder, die unter dem Schulalter sind, mit einberechnet. Andere Kommunen behandeln Enkel wie die anderen Tageskinder auch und die Tagesmutter wird offiziell bezahlt.
Eventuell müssen Sie beim zuständigen Jugendamt anfragen, alternativ erkundigen Sie sich doch, ob es ein Tagesmütterverein in Ihrer Region gibt. Die können Ihnen bestimmt eine korrekte Antwort geben.

MfG,

Liebe/-r Experte/-in,

ich möchte bald wieder arbeiten gehen und meine 1 jährige
Tochter dann zu meiner Mutter geben. Sie ist selbst
Tagesmutter und betreut auch 4 Kinder. Die Betreuung soll
unentgeltlich erfolgen bzw. erhält sie mtl. von uns 50 Euro
wg. des verbrauchten Wassers und des Stroms, die jedoch für
unsere Kleine auf einem Sparbuch angelegt werden.

Muss meine Mutter ihre Enkelin beim Jugendamt mit angeben und
ist somit ein Betreuungsplatz damit vollständig weg oder wird
es durch die unentgeltliche Betreuung gehandhabt, als wenn sie
ihr eigenes Kind mit in der Betreuung hat?

Hallo!
So wie Sie vermutet haben ist es, 1 Platz ist damit weg, denn eigene Kinder werden mitgerechnet. Auch wenn ihre Mutter „kein“ Geld für die Betreuung nimmt, Ihre Tochter gilt dann wie ein eigenes Kind.Max. 5 Kinder dürfen gleichzeitig betreut werden, vorausgesetzt es steht so auch in der Pflegeerlaubnis ihrer Mutter. Wenn weniger Kinder dort drin stehen, dann könnte es sein, dass ihre Mutter sogar ein anderes Kind „weggeben muss“ um dann ihr Enkelkind zu betreuen.
Ich gehe davon aus, dass ihre Mutter eine Pflegeerlaubnis besitzt, da muss die Anzahl der Kinder vermerkt sein. Wenn sie keine hat, dann geht ja ohnehin nichts! Seit 01.07.2009 macht ihre Mutter sich sonst strafbar, aber ich gehe davon aus, dass diese Fakten bekannt sind.
Sollten Sie noch Fragen haben, dann melden Sie sich gerne.
Weiterhin viel Spass mit ihrer kleinen Tochter.

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Oh das kann ich dir nicht so genau sagen, aber frag doch beim Jugendamt nach.
Hier ändern sich im Moment auch alle paar Monate die aktuellen Dinge.

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hallo Lexi08,
ich bin der Meinung,dass es nicht angemeldet werden muss,denn es ist ja ihre Oma.Weiß nur nicht genau wie das versicherungstechnisch ist,gegenüber der anderen Kinder.Vielleicht rufst du einfach mal beim Jugendamt an.
Sorry,dass ich mich so spät melde,hatte mein Passwort vergessen und konnte mich nicht einloggen.
lieber Gruss Regina

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