Tagesmutter Anrecht bei Amt

Hallo
meine Nichte möchte Tagsmutter für die 2 Kinder Ihrer Schwester machen da die jetzige Tagesmutter aufhört.Sie hat auch die Qualifikation die vom Amt gefordert wird. Das Amt sagte mir : das das nicht geht weil es die Schwester ist und sie so was nicht bezahlen.
Leider gibt es keine anderen Tagemütter in Brakel.So mit müsste meine Nichte Ihren Job den sie gerade nach bestandener Ausbildung hat auf geben und Harz IV beantragen. Weis jmand ob das so richtig ist .
Danke
Jürgen

Hallo

Das Amt sagte mir : das das nicht geht weil es die Schwester ist und sie so was nicht bezahlen.

Es geht doch ums Jugendamt, und um das Tagesmutterentgelt?

Leider gibt es keine anderen Tagemütter in Brakel.

Dann soll doch das Jugendamt eine Tagesmutter vorschlagen.
Ich verstehe nicht, wieso die das nicht bezahlen wollen, nur weil es die Schwester ist. Dieses Tagesmutterentgelt ist doch sowieso nur eine Aufwandsentschädigung, und keine Bezahlung.

So mit müsste meine Nichte Ihren Job den sie gerade nach bestandener Ausbildung hat auf geben und Harz IV beantragen.

Hier ist die Mutter der beiden Kinder gemeint?

Weis jmand ob das so richtig ist .

Wissen tu ich das nicht, es kommt mir nur ziemlich sinnfrei vor, wie das Jugendamt da entscheidet. Vielleicht kann man mal mit den Vorgesetzten sprechen? Oder dessen Vorgesetzten?

Viele Grüße

Hallo

meine Nichte möchte Tagsmutter für die 2 Kinder Ihrer
Schwester machen da die jetzige Tagesmutter aufhört.Sie hat
auch die Qualifikation die vom Amt gefordert wird. Das Amt
sagte mir : das das nicht geht weil es die Schwester ist und
sie so was nicht bezahlen.

Etwas Info ist bei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Tagesmutter zu finden. Dann lies mal auf Seite 20 von http://www.lwl.org/lja-download/pdf/0604_Empfehlunge…

Leider gibt es keine anderen Tagemütter in Brakel.So mit
müsste meine Nichte Ihren Job den sie gerade nach bestandener
Ausbildung hat auf geben und Harz IV beantragen. Weis jmand
ob das so richtig ist .

Nun wenn mir eine Behörde mündlich oder fernmündlich eine Absage erteilt, stelle ich schriftlich (auch frei formuliert) einen sachlichen Antrag (ohne die mündliche Absage zu erwähnen).

Im Antrag die Behörde gleichzeitig auffordern, dass Sie mir - falls die Tante des Kindes nicht in Frage kommt - eine andere Tagesmutter in der Nähe der XY-Straße vermitteln sollen.

Gleichzeitig den Antrag stellen, dass die Kosten der Kinderbetreuung, wegen der eigenen Berufstätigkeit vom Jugendamt, zu übernehmen sind. Einkommensunterlagen, Miete usw. in Kopie beilegen.

Zum Schluss bitte ich darum, dass mir schriftlich - mit Rechtsbehelfsbelehrung - mitgeteilt wird, nach welchen Gesetzesparagrafen bzw. Vorschriften mein Antrag angenommen oder (teilweise) abgelehnt wird.

Schon wissen die Damen und Herren vom Amt, dass sie mit Ärger bzw. Verfahren rechnen müssen, falls sie nur das „ins Boxhorn jagen“ Spiel spielen wollen.

Gruß
Ingrid