Tagesmutter --> es kommt kein Geld

Hallo zusammen,
ich hab eine Frage, und zwar, hat Frau für einen Monat als Tagesmutter gearbeitet. Sie hat aber die Bescheinigung dafür nicht. Dennoch hatte die Familie beim Jugendamt den Antrag auf den Zuschuss eingereicht. Dieser wurde aber nicht genehmigt. Nun muss die Frau das Geld für den Monat von der Familie bekommen, diese weigert sich nun aber zu bezahlen und reagiert auch nicht mehr auf Anfragen der Frau. Kann Frau sich nun einen Anwalt nehmen? Hätte sie überhaupt eine Chance auf das Geld?

Danke für die Auskunft!

Hallo !

Sehe ich schon so,bezahlt werden muss etwas.

Es war vereinbart,die Kinder zu betreuen,dafür wurde doch eine Bezahlung vereinbart,oder nicht.
Und die Betreuung hat auch stattgefunden ?
Das das Geld auf Umwegen vom Jugendamt kommen sollte ist m.E. zweitrangig.
Wer hat die Betreuung bestellt,die Eltern.
Also sollen sie auch zahlen,zumindest das ortübliche Entgelt für eine stundenweise Kinderbetreuung,das was auch ein Babysitter bekäme.

Das die Tagesmutter keine amtliche Befähigung/Eignung als Tagesmutter hatte war doch bekannt ?
Aber auch „normale“ Nachbarn könen Kinder stundenweise gegen Geld betreuen. Das was vereinbart war wird man wohl auch bekommen müssen.
Und wenn die Kinder dort auch gegessen und getrunken haben,dann stehen diese Unkosten der verhinderten Tagesmutter zu.

MfG
duck313

Danke für die Antwort!!

Ja die Betreuung hat natürlich statt gefunden! Und es war auch von anfang an bekannt, dass die Frau die Bescheinigung nicht hat.

Mit der Tagesmutter war sogar weniger als das ortsübliche Entgelt vereinbart.

Hi, da hilft nur: schriftlich Rechnung mit Zahlungsfrist schicken. Wenn die nicht eingehalten wird Mahnbescheid schicken, wenn dem von der Gegenseite widersprochen wird, zivilrechtlich einklagen.
MfG ramses90

Die Tagesmutter kann keine Rechnung stellen, da sie ja kein Gewerbe hat.

Die Tagesmutter kann keine Rechnung stellen, da sie ja kein
Gewerbe hat.

Hä?

Naja, wundert mich nicht, sie fragt ja auch, ob sie einenaanwalt nehmen kann…

Hi,

habe auch kein Gewerbe angemeldet und schreibe dennoch lustig Rechnungen… In Bremen werden Tagsmütter wohl als Freiberufler laufen gelassen, so lange sie nicht mehr als 3 fremde Kinder betreut - einfach mal beim Jugendamt nachfragen wie das in dem fiktiven Bundesland gehandhabt wird (http://www.tagesmutter.com/tagesmuetter-rategeber/ge…).

GRüße

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Die Tagesmutter kann keine Rechnung stellen, da sie ja kein Gewerbe hat.

Eine Tagesmutter kriegt doch auch eigentlich keine Bezahlung, sondern nur eine etwas erhöhte Aufwandsentschädigung.