Hallo zusammen,
ich hab eine Frage, und zwar, hat Frau für einen Monat als Tagesmutter gearbeitet. Sie hat aber die Bescheinigung dafür nicht. Dennoch hatte die Familie beim Jugendamt den Antrag auf den Zuschuss eingereicht. Dieser wurde aber nicht genehmigt. Nun muss die Frau das Geld für den Monat von der Familie bekommen, diese weigert sich nun aber zu bezahlen und reagiert auch nicht mehr auf Anfragen der Frau. Kann Frau sich nun einen Anwalt nehmen? Hätte sie überhaupt eine Chance auf das Geld?
Es war vereinbart,die Kinder zu betreuen,dafür wurde doch eine Bezahlung vereinbart,oder nicht.
Und die Betreuung hat auch stattgefunden ?
Das das Geld auf Umwegen vom Jugendamt kommen sollte ist m.E. zweitrangig.
Wer hat die Betreuung bestellt,die Eltern.
Also sollen sie auch zahlen,zumindest das ortübliche Entgelt für eine stundenweise Kinderbetreuung,das was auch ein Babysitter bekäme.
Das die Tagesmutter keine amtliche Befähigung/Eignung als Tagesmutter hatte war doch bekannt ?
Aber auch „normale“ Nachbarn könen Kinder stundenweise gegen Geld betreuen. Das was vereinbart war wird man wohl auch bekommen müssen.
Und wenn die Kinder dort auch gegessen und getrunken haben,dann stehen diese Unkosten der verhinderten Tagesmutter zu.
Hi, da hilft nur: schriftlich Rechnung mit Zahlungsfrist schicken. Wenn die nicht eingehalten wird Mahnbescheid schicken, wenn dem von der Gegenseite widersprochen wird, zivilrechtlich einklagen.
MfG ramses90
habe auch kein Gewerbe angemeldet und schreibe dennoch lustig Rechnungen… In Bremen werden Tagsmütter wohl als Freiberufler laufen gelassen, so lange sie nicht mehr als 3 fremde Kinder betreut - einfach mal beim Jugendamt nachfragen wie das in dem fiktiven Bundesland gehandhabt wird (http://www.tagesmutter.com/tagesmuetter-rategeber/ge…).