kann man als tagesmutter einfach so in einer mietwohnung 3 kinder halbtags betreuen, oder muss hierfür der vermieter zustimmen? was ist mit den nachbarn?
bei eigentumswohnung: was gilt hier?
macht es einen unterschied ob ich vollzeit 5 kinder oder halbtags (oder gar noch weniger) 3 kinder betreue?
leider gibt es dazu KEINE höchstrichterliche Entscheidung,eher im Gegenteil,wie ein aktuelles Urteil des BGH beweist.
Demnach ist es eine gewerbliche Nutzung,die er Zustimmung bedarf.
So jedenfalls dieser Einzelfall,der eben gerade nicht für alle ähnlichen Fälle entschieden wurde.
In dem Fall wurde einer Tagesmutter in Köln( 3 Kinder) die Nutzung untersagt,weil sich Mitmieter bestört fühlten.
Nun kann man sich ja streiten,ob 3 eigene Kinder oder drei fremde Kinder zu betreuen einen Unterschied hinsichtlich Lärm macht.
Einmal wäre er hinzunehmen,einmal nicht ?
Nun kann man sich ja streiten,ob 3 eigene Kinder oder drei
fremde Kinder zu betreuen einen Unterschied hinsichtlich Lärm
macht.
Einmal wäre er hinzunehmen,einmal nicht ?
immerhin werden die eigenen Kinder nicht täglich gebracht und abgeholt, möglicherweise noch mit Autos, die dann die Einfahrt/Zufahrtsstraße etc. blockieren.