Tagesmutter/ Jugendamt/ Sorgerecht

Hallo,

ein Paar trenne sich. Beide haben das Sorgerecht für das gemeinsamme Kind.
Nun soll der Kleine für zwei Tage die Woche zu einer Tagesmutter. Weil die Mutter zu wenig verdient, würde sie einen Antrag über Kostenübernahme beim Jugendamt stellen.
Wird nun das Gehalt des Vater mit angerechnet?
Und wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hätte, würde dann auch das Gehalt des Vater mit angerechnet werden? Und wo sind die Einkommensgrenzen damit man noch Zuschüsse bekommt?

Kann mir evtl. Jemand eine Auskunft geben oder hat eine Internetadresse für mich?

Vielen Dank,

Gruß

Hallo,

bei getrenntlebenden Eltern ist, wenn nicht das Wechselmodell praktiziert wird bzw. das Kind gänzlich fremd untergebracht ist, ein Elternteil barunterhaltspflichtig und der andere Elternteil übernimmt den Betreuungsunterhalt.

Der barunterhaltspflichtige Elternteil leistet seinen Barunterhalt auf Grund seines Einkommens. Zu mehr ist er im Normalfall nicht verpflichtet.

Inwieweit er Betreuungskosten in Quote mit dem betreuenden Elternteil bezahlen muss ist noch neu - wurde erst vor kurzer Zeit von den obersten Gerichten in Bezug auf Kindergarten ausgeurteilt.

Aber sein Einkommen darf nicht zum Einkommen der Mutter für die Berechnung der Kostenübernahme vom JA hinzugezogen werden.

Gruß
Ingrid

Danke für die Antwort.
Noch nen schönen Abend,

Gruß