Erkenne doch mal die Fakten!
Hi!
Du hättest auch die 16 Jahre,
die rein gar nichts aussagen
das Pädagogikstudium,
was abgebrochen wurde, also wertlos ist
die
Erzieherin
die Du nicht bist
und das eigene Baby
Zur Befähigung, ein Kind zu zeugen sage ich lieber mal nichts.
Das ist
mehr als eine Kinderpflegerin in den ersten Arbeitsjahren
vorweisen kann,
Nein (oder in Deiner Welt vielleicht).
Eine Kinderpflegerin hat eine abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Bereich mit bestandener Prüfung vorzuweisen, also etwas, was Du ganz einfach nicht hast.
aber die darf sich nach nur einer Woche
Tagesmutter nennen.
Das liegt wohl daran, dass sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Bereich mit bestandener Prüfung vorzuweisen hat.
Ich kenne dich nicht, aber manchmal sagen wenige Zeilen viel
über jemanden aus.
Du meinst, die Tatsache, dass jemand der (vielleicht etwas geschwängert durch seinen Job) Leuten, die meinen etwas erreicht zu haben, was ganz einfach nicht existiert, genau das vor die Nase hält, sagt etwas anderes über ihn aus, als Ehrlichkeit?
Das müsstest Du schon näher erläutern.
Allerdings hat das noch weniger mit Arbeitsrecht zu tun, als es bei Deiner ursprünglichen Frage schon der Fall war…
Gruß
Guido, der froh ist, dass wenigstens ein Minimum an Qualifikation vorgeschrieben ist