Tagesmutter-Kurs immer Pflicht?

Hallo,

wenn man in Bayern Kinder halb- oder ganztags betreuen möchte, muss man diesen 60stündigen Kurs für eine Tagesmutter machen.

Aber ich habe gehört, dass man, wenn man nicht mehr als 2 Kinder betreuen möchte, diesen Kurs nicht machen muss.

Weiss jemand darüber Bescheid? Das Jugendamt gibt darüber nicht näher Auskunft, die wollen natürlich, dass man den Kurs macht.

Danke und liebe Grüße,
Mira

Hallo,

wenn du über das Jugendamt abrechnen willst (und damit sicher dein Geld kriegst) und zudem was für deine Rente tun willst, musst du den Kurs machen.

Die paar Stunden sind ohnehin Minimalqualifikation. Wer nicht mal die erwerben möchte, taugt in meinen Augen nicht zur Tagesmutter. Es sei denn, er hätte eine pädagogische Qualifikation (als Erzieherin beispielsweise), was allerdings zur Folge hätte, dass auch das Jugendamt mit sich reden ließe.

Ich würde mein Kind zu keiner Tagesmutter geben, die nicht über Jugendamt arbeitet. Eine minimale Kontrolle der Leute, die auf Kinder losgelassen werden, wäre für mich das Minimum und würde zumindest eine gewisse Sicherheit bieten, nicht an irgendjemanden zu geraten, der sich nicht zur Kinderbetreuung eignet.

Nachdem die Bundesländer die Ersparnisquelle „Tagesmutter“ entdeckt haben, um die Verpflichtung zur Kinderbetreuung abzudecken, ohne Geld in Ausbildung und Einrichtungen investieren zu müssen, sollten sie zumindest ein Minimum an Qualitätssicherung bieten.

Schöne Grüße,
Jule

Ich arbeite seit 16 Jahren ehrenamtlich mit Kindern aus allen Altersgruppen, habe ein abgebrochenes Pädagogikstudium und ausserdem eine Freundin, die Erzieherin ist und mich mit offenen Fragen betreuen würde. Ausserdem habe ich derzeit ein Baby, das ich keine 6-7 Wochen jeden Tag für 6 Stunden pro Woche weggeben will. Den Kurs hätte ich in 1,5 Jahen nachgeholt.

Danke für deinen Tipp, der hat mir weitergeholfen, und danke für deine Belehrungen, die haben mir mal wieder gezeigt, wie hörig die deutschen heute noch auf Autoritäten sind, hat doch der Tagesmutter-„Kurs“ bis vor wenigen Jahren noch einen Tag gedauert.

Lg Mira

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Hallo Mira,

hättest du diese Information

Ich arbeite seit 16 Jahren ehrenamtlich mit Kindern aus allen Altersgruppen, habe ein abgebrochenes Pädagogikstudium und ausserdem eine Freundin, die Erzieherin ist und mich mit offenen Fragen betreuen würde.

in deine Anfrage eingebunden, hätte das auf mich einen völlig anderen Eindruck gemacht als der Wortlaut deines Ursprungspostings.

Dies ließ bei mir den Verdacht aufkommen, da würde jemand versuchen, möglichst einfach an Kohle zu kommen, ohne sich der Verantwortung bewusst zu sein, die sie übernimmt. Leider gibt es von dieser Sorte „Tagesmütter“ viel zu viele.

Da das in deinem Fall offenbar nicht zutrifft, tut es mir leid, wenn ich dir zu nahe getreten bin. Was den Umstand betrifft, dass die Jugendamtskurse inhaltlich betrachtet wenig bringen, stimme ich dir völlig zu. Allein das Bekanntsein beim Jugendamt stellt aber zumindest einen gewissen Schutz für die Kinder dar, die in die Obhut von Tagesmüttern gegeben werden.

Ich kann mir gut vorstellen, dass du - so du deine Tätigkeit belegen kannst - tatsächlich auf den Kurs verzichten kannst.

Schöne Grüße,
Jule

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WOW

Ich arbeite seit 16 Jahren ehrenamtlich mit Kindern aus allen
Altersgruppen, habe ein abgebrochenes Pädagogikstudium und
ausserdem eine Freundin , die Erzieherin ist

Na, wenn das mal keine Qualifikationen sind!

Gruß
Guido, der sich immer noch fragt, was das Ganze mit Arbeitsrecht zu tun hat

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Lieber Guido,

Du hättest auch die 16 Jahre, das Pädagogikstudium, die Erzieherin und das eigene Baby fett schreiben können. Das ist mehr als eine Kinderpflegerin in den ersten Arbeitsjahren vorweisen kann, aber die darf sich nach nur einer Woche Tagesmutter nennen.

Ich kenne dich nicht, aber manchmal sagen wenige Zeilen viel über jemanden aus.

Lg Mira

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Erkenne doch mal die Fakten!
Hi!

Du hättest auch die 16 Jahre,

die rein gar nichts aussagen

das Pädagogikstudium,

was abgebrochen wurde, also wertlos ist

die
Erzieherin

die Du nicht bist

und das eigene Baby

Zur Befähigung, ein Kind zu zeugen sage ich lieber mal nichts.

Das ist
mehr als eine Kinderpflegerin in den ersten Arbeitsjahren
vorweisen kann,

Nein (oder in Deiner Welt vielleicht).
Eine Kinderpflegerin hat eine abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Bereich mit bestandener Prüfung vorzuweisen, also etwas, was Du ganz einfach nicht hast.

aber die darf sich nach nur einer Woche
Tagesmutter nennen.

Das liegt wohl daran, dass sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Bereich mit bestandener Prüfung vorzuweisen hat.

Ich kenne dich nicht, aber manchmal sagen wenige Zeilen viel
über jemanden aus.

Du meinst, die Tatsache, dass jemand der (vielleicht etwas geschwängert durch seinen Job) Leuten, die meinen etwas erreicht zu haben, was ganz einfach nicht existiert, genau das vor die Nase hält, sagt etwas anderes über ihn aus, als Ehrlichkeit?

Das müsstest Du schon näher erläutern.

Allerdings hat das noch weniger mit Arbeitsrecht zu tun, als es bei Deiner ursprünglichen Frage schon der Fall war…

Gruß
Guido, der froh ist, dass wenigstens ein Minimum an Qualifikation vorgeschrieben ist

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