Tagesmutter, Steuerpflichtig, Auto angeschafft

Hallo Zusammen,

Eine Tagesmutter gilt wohl seit 2009 mit unter den „Selbsständigen“ und
muss entsprechend bei der Einkommensteuererklärung ich glaub den Bogen GSE ausfüllen.

So im groben muß sie ja eine Einamen-Überschußrechnung Rechnung aufstellen damit der letztendliche Gewinn versteuert wird.

Wenn extra für die Tagesmutter ein gebrauchtes Auto angeschafft wird, welches auf Raten finanziert ist.

Kann man die Kosten für das Auto auch irgendwie geltend machen ?
Wie und in welcher Form geht sowas ?
Ich habe öffters mal gehört, das man PC´s die man für die Arbeit brauch auch über ein paar Jahre „Absetzten“ kann.

Gruß

Kann man die Kosten für das Auto auch irgendwie geltend machen
?

Wird das Auto zu mehr als 50% betrieblich genutzt, ist es notwendiges Betriebsvermögen, alle Kosten (Benzin, Reparatur, Anschaffung…) sind Betriebsausgaben, die Privatnutzung ist mit 1% vom BruttolistenNEUpreis oder per Fahrtenbuch zu versteuern.

Wird es zu weniger als 50% genutzt, kann es als BV behandelt werden mit den obigen Konsquenzen. Wenn nicht, ist es Privatvermögen, die gefahrenen KM können mit 0,30 € angesetzt werden.

Macht aber bei einer Tagesmutter wahrscheinlich nicht viel Sinn, weil die Kosten die pauschalen Betriebsausgaben nicht übersteigen werden.