Hallo,
vor meinem Erziehungsurlaub habe ich 7 Jahre im Einzelhandel bei Arbeitgeber X gearbeitet. Vor Ende des Erziehungsurlaubes setzte ich mich mit dem AG in Verbindung um eine Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen - Vergebens…und die Öffnungszeiten im Einzelhandel kennt ja jeder. Kindergärten mit solchen Öffnungszeiten gibt es hingegen nicht. Das Ende vom Lied war, dass ich nun doch einen Auflösungsvertrag unterschrieben habe um einer Betriebsbedingten Kündigung zu entgehen.
Das ist aber noch nicht das Problem.
Ich machte mir Gedanken wie es nun weiter gehen sollte und habe mich entschlossen, über das Jugendamt eine Fortbildung zur Tagesmutter zu machen. Am Ende erhält man ein Zertifikat und eine Pflegeerlaubnis, die ich nun bereits besitze. Sobald mir das Jugendamt Kinder vermittelt, bin ich selbstständig. Das alles ist noch während meines Erziehungsurlaubes geschehen und nun bin ich seit ende Mai offiziell Arbeitslos gemeldet. Noch habe ich ja keine Kinder bekommen. Heute war ich beim Arbeitsamt um das Arbeitslosengeld zu berechnen. Und da ging es los:
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„Ich muss dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen…“ - das habe ich 100 Mal gehört. Gut, ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung - aber als TAGESMUTTER. Aber der Sachbearbeiter meinte, ich müsse in den alten Beruf zurück. Ich muss als Einzelhandelskauffrau zur Verfügung stehen und mich um eine Unterbringung für mein Kind kümmern um ALGI zu bekommen. Das mag ja alles richtig sein - im Normalfall. Ich werde aber in Zukunft mein Kind selbst betreuen können und brauche mittelfristig keine Unterbringung.
Kann mir vorgeschrieben werden, in welchen Beruf ich muss? Vor allem, wenn es zum Nachteil des Familienlebens und des Kindes ist? -
Aus dem Auflösungsvertrag geht hervor, dass mir eine Halbtagsstelle nicht angeboten werden kann. Basierend darauf berechnet nun der „freundliche Sachbearbeiter“ das ALGI auf Halbtagsbasis. Ich weiss, dass das so ist, wenn man nachfolgend dem Arbeitsmarkt nur noch auf Halbtagsbasis zur Verfügung steht. Aber ich stehe ganztags zur Verfügung nur eben als Tagesmutter und nicht als Einzelhandelskauffrau.
Ich habe Vollzeit gearbeitet und kann aus Familiären Gründen DIESEN Beruf nicht mehr Vollzeit ausüben, habe aber schon eine Fortbildung, wo ich wieder Volltags arbeiten werde (so nebenbei - in NRW fehlen 44.000 KITA Plätze) und soll zur Überbrückung das ALGI nur auf Halbtagsbasis bekommen? Das kann doch nicht richtig sein, oder?
Ich habe mich schon gefragt, ob „Tagesmutter“ vielleicht ein „nicht anerkannter Beruf“ oder so ist. Aber selbst das Arbeitsamt fördert das Programm über das Jugendamt indem es Arbeitslose Frauen die bereit sind Kinder zu betreuen, dort hin vermittelt.
Mache ich was falsch, denke ich falsch oder hat der Sachbearbeiter nur „mittelmäßig Ahnung“ von dem was er da macht?