Tagesmutter und Probleme mit dem Arbeitsamt

Hallo,
vor meinem Erziehungsurlaub habe ich 7 Jahre im Einzelhandel bei Arbeitgeber X gearbeitet. Vor Ende des Erziehungsurlaubes setzte ich mich mit dem AG in Verbindung um eine Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen - Vergebens…und die Öffnungszeiten im Einzelhandel kennt ja jeder. Kindergärten mit solchen Öffnungszeiten gibt es hingegen nicht. Das Ende vom Lied war, dass ich nun doch einen Auflösungsvertrag unterschrieben habe um einer Betriebsbedingten Kündigung zu entgehen.
Das ist aber noch nicht das Problem.
Ich machte mir Gedanken wie es nun weiter gehen sollte und habe mich entschlossen, über das Jugendamt eine Fortbildung zur Tagesmutter zu machen. Am Ende erhält man ein Zertifikat und eine Pflegeerlaubnis, die ich nun bereits besitze. Sobald mir das Jugendamt Kinder vermittelt, bin ich selbstständig. Das alles ist noch während meines Erziehungsurlaubes geschehen und nun bin ich seit ende Mai offiziell Arbeitslos gemeldet. Noch habe ich ja keine Kinder bekommen. Heute war ich beim Arbeitsamt um das Arbeitslosengeld zu berechnen. Und da ging es los:

  1. „Ich muss dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen…“ - das habe ich 100 Mal gehört. Gut, ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung - aber als TAGESMUTTER. Aber der Sachbearbeiter meinte, ich müsse in den alten Beruf zurück. Ich muss als Einzelhandelskauffrau zur Verfügung stehen und mich um eine Unterbringung für mein Kind kümmern um ALGI zu bekommen. Das mag ja alles richtig sein - im Normalfall. Ich werde aber in Zukunft mein Kind selbst betreuen können und brauche mittelfristig keine Unterbringung.
    Kann mir vorgeschrieben werden, in welchen Beruf ich muss? Vor allem, wenn es zum Nachteil des Familienlebens und des Kindes ist?

  2. Aus dem Auflösungsvertrag geht hervor, dass mir eine Halbtagsstelle nicht angeboten werden kann. Basierend darauf berechnet nun der „freundliche Sachbearbeiter“ das ALGI auf Halbtagsbasis. Ich weiss, dass das so ist, wenn man nachfolgend dem Arbeitsmarkt nur noch auf Halbtagsbasis zur Verfügung steht. Aber ich stehe ganztags zur Verfügung nur eben als Tagesmutter und nicht als Einzelhandelskauffrau.
    Ich habe Vollzeit gearbeitet und kann aus Familiären Gründen DIESEN Beruf nicht mehr Vollzeit ausüben, habe aber schon eine Fortbildung, wo ich wieder Volltags arbeiten werde (so nebenbei - in NRW fehlen 44.000 KITA Plätze) und soll zur Überbrückung das ALGI nur auf Halbtagsbasis bekommen? Das kann doch nicht richtig sein, oder?

Ich habe mich schon gefragt, ob „Tagesmutter“ vielleicht ein „nicht anerkannter Beruf“ oder so ist. Aber selbst das Arbeitsamt fördert das Programm über das Jugendamt indem es Arbeitslose Frauen die bereit sind Kinder zu betreuen, dort hin vermittelt.

Mache ich was falsch, denke ich falsch oder hat der Sachbearbeiter nur „mittelmäßig Ahnung“ von dem was er da macht?

Hallo!

Was ist denm mit der Stelle, die dir das Zertifikat ausgestellt hat? Vielleicht haben die einen Tipp fuer Dich?
Ich kenne mich leider nicht aus dem den Regelungen vom Arbeitsamt, da ich im Ausland als Tagesmutter gearbeitet habe.
Kannst Du nicht auch privat inserieren, in Tageszeitungen oder Internet, um schneller eine Kind zu bekommen?
Alles Gute
Jeannette

Hi,

leider (oder Gott sei dank…) kenne ich mich in dem Bereicht ALG I nicht aus. Es klingt aber in der Tat nicht fair, ich hoffe jemand kann dir einen guten Tipp geben. Ansonsten ein Tipp von mir: Mach aktiv Werbung für deinen TaMu-Tätigkeit (Aushänge, evtl. eine Anzeige in einem Wochendblatt oder so).

Alles Gute,
Chillie

Hallo trooper79,

tut mir leid ich kann dir da leider nicht weiter helfen. Ich übe meine Tätigkeit als Tagesmutter nicht mehr aus. Und auch mit dem Arbeitsamt hatte ich nie was zu tun.
Gibt es bei dir in der Nähe vielleicht ein Tagespflegeprojekt? Da können sie dir sicher weiterhelfen. Die sind meistens sehr bemüht und haben mehr Zeit als das Jugendamt.

LG Astrid

Hallo,da kann ich leider nicht helfen.
MfG Peter Reglin

Hallo trooper79,

ich habe deine E-Mail von einer Kollegin weitergeleitet bekommen, da sie hoffte ich könnte die Frage beantworten.

Leider, und wie ich bereits von den anderen Antworten erlesen habe, muss auch ich dir mitteilen, dass dies eine Frage bzgl. ALG I und damit nicht wirklich das Thema Tagesmutter betrifft.

Frage doch nochmal einen Experten aus dem Bereich ALG I.

Ich drück dir die Daumen, dass du alles geregelt bekommst.
LG,

Guten Morgen.
Das Problem ist, das es sich bei der BEschäftigung als Tagesmutter nicht um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, wenn mich nicht alles täuscht erhalten Sie als Tagesmutter immer nur ein Honora.

Und das Ihr Vermittler Ihre bisherige Berufserfahrung und Ausbildung zur Stellensuche nutzt ist normal.
Natürlich können auch alternativen berücksichtigt werden, wenn es sich sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen handelt.
Ihr Arbeitsvermittler hat den Auftrag Sie schnellstmöglich zu vermitteln und die größten Chancen haben Sie als Fachkraft und nicht als Helfer in alternativen Bereichen.

Die Zumutbarkeitsregelungen sind in §121 SGB III geregelt.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

ich denke, der im Arbeitsamt hat einfach nicht den Plan, du hast was gelernt, und das musst du auch machen! Basta! War bei meinem Bruder genau so, er hat aber seit der Ausbildung nicht mehr in seinem Job gearbeitet (damals war er 28, kannst dir ja ausrechnen wie lange das her ist).
Die am Amt machen sich das immer recht einfach. Bloß nichts extra. Ich denke schon, dass du volles ALG bekommst, aber ich weiß nicht, was die Grundlage dafür ist.
Tagesmutter ist mittlerweile ein anerkannter Beruf und wenn du diesen ausüben kannst(du hast ja ein Zertifikat und bist weitergebildet), kann ich nicht verstehen, warum das Arbeitsamt sich querstellt. Soll die doch versuchen dich als Tagesmutter zu vermitteln.

Kannst du nicht den Sachbearbeiter wechseln? Oder eine andere Meinung von einem anderen Bearbeiter einholen?

Leider kenn ich mich da nicht gut genug aus, ich habe nur meine Vermutung und die decken sich mit deinen!

Ich drücke dir die Daumen, dass du ALG bekommst und deinen Tagesmutterjob demnächst ausüben kannst!

Gruß,

Nicole

Hallo,
ein kleiner Zwischenstand, nachdem ich Berufung eingelegt habe gegen das gekürzte ALGI. Die Sachbearbeiterin hat alles nochmal aufgearbeitet und meinte, dass sie jetzt keinen Grund sehen würde, warum ich nicht das volle ALGI bekommen sollte. Wir haben zusammen ein Schriftstück aufgesetzt, dass ich nun im Pflegebereich Vollzeit zu Verfügung stehe usw.
Und heute der Hammer. Ich bekomme ein Schreiben, dass ich gar nichts mehr bekomme, da ich als Tagesmutter nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe nach § Schlagmichtod. Das ist ja so ein Schwachsinn… Um ehrlich zu sein - ich brauche das Geld nicht so dingend. Würde vielleicht auch ohne auskommen - aber jetzt gehts mir ums Prinzip. Seit Tagen warte ich auf einen Rückruf vom Arbeitsamt, da ich einen Stand haben wollte und keiner rief an. Jetzt weiß ich es - die hatten nicht den Schneid es mir persönlich zu sagen, dass sie mein ALG jetzt komplett einstellen wollen - ich bin denen wohl n bisschen zu unbequem geworden. Also geht es jetzt in die dritte Runde mit Anwalt. Mal schauen was das so ergibt. Ich halte euch auf dem laufendem!
LG

Hallo,
also als Kindertagespflegeperson arbeitet man nebenberuflich freiberuflich und deckt meistens die Randzeiten ab, da immer mehr Krippen gebaut werden.
(Ja, die werden finz. gefördert, KTPP nicht immer)

Du kannst z.B. beim AA einen Gründungszuschuß (ca. 350 Euro/monatl.) beantragen weil du ja in die selbstständigkeit gehst und die Übernahme der KV und RV. Denke auch daran, dass du innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahmen der freiberuflichen Tätigkeit als KTP, die Möglichkeit hast dich freiwillig arbeitslos zu versichern! (ca. 18 Euro/monat)
Dazu must du aber einen Mindestanspruch auf ALG1 von 90 Tagen haben. Wenn ich es recht in Erinnerung habe auf die schnelle.
Frag doch mal bei berufsvereinigung.de
da hat die 2. Vorsitzende (aus NRW) eine Telefonsprechstunde.

Gruß
skyfee