Hallo,
ich bin qualifizierte Tagesmutter in Ostfildern und wohne mit meiner Familie in einem gemieteten EFH mit großem Garten drumherum. Die Wohnfläche beträgt 130qm.
Nun habe ich heute einen Anruf meines Vermieters erhalten, dass er in dem Haus keinen „Kindergarten“ wünscht. Frage 1: Muß ich die Betreuung von unserem Vermieter genehmigen lassen? Die vom Tageselternverein Esslingen hatten so einen Fall noch nie und wußten da auch nicht Bescheid ;.(
Frage 2: Er möchte jetzt die Miete verdoppeln, da ich den Wohnraum ja „gewerblich“ nutzen würde. Als Tagesmutter bin ich zwar beim FA als selbstständig angemeldet, habe aber kein Gewerbe angemeldet.
Hallo,
davon habe ich leider keine Ahnung. Aber ich kann mir schon vorstellen, daß der Vermieter im Recht ist. Wenn sich täglich mehr Personen als im Mietvertrag angegeben sind, im Haus aufhalten, könnte er sich darauf berufen, daß die Abnutzung viel höher ist. Du sprichst von „Kindergarten“, wieviele Kinder betreust Du denn täglich?
Gruß
Melodie
hallo wichtelkiste,
habe mal gegoogelt; du brauchst eine einverständniserklärung des vermieters; bezüglich der mieterhöhung schau dir mal den link http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem… an; vielleicht hilft er dir weiter
Angemeldet oder nicht - Du bekommst regelmäßig Geld für Deine Dienstleistung, also ist es eine gewerbliche Tätigkeit, die Dein VM innerhalb der (zu Wohnzwecken) gemieteten Wohnung durchaus untersagen kann. Auch eine analog zur Abnutzung erhöhte Miete ist ok und nachvollziehbar.
Es ist einzig zu prüfen, ob er durch eine Verdopplung der Wohnungsmiete den örtlichen Gewerbemietpreis nicht deutlich übertrifft.
Hallo,die Betreuuung von mehr als 3 Kindern ist tatsächlich vertragswidrig.kommt also drauf an,wieviele betreut werden.bis 3 ist es kein problem und der vermieter kann auch nichts machen.
bei Fragen zum Gewerbe scheint mir dass Ansinnen deines Vermieters nicht ganz verwegen. Lass dich von einem Experten zu Thema „Gewerbe“ beraten.
Gegen eine schriftliche Mieterhöhung würde ich proforma (ohne Nennung von Gründen) Widerspruch einlegen. Auch ne Mieterhöhung geht nicht von heut auf morgen.
Wie immer kann ich nur empfehlen diplomatisch vorzugehen. Vermutlich haben sich die Nachbarn beim Besitzer beschwert und daher reagiert er so drastisch. Ggf kannst Du ihm und den Nachbarn entgegenkommen. Halt dich rigeros an die Lärmschutzbestimmungen von Ostfildern (Mittagsruhe von 12:00-15:00 …) die müsstest so od so einhalten und manchmal kann ein Zwischenmenschlicher Plausch auch helfen.
Tut mir leid, dass ich dir nix konkretes an die Hand geben konnte.
in Maßen ist die Ausübung eines Gewerbes in den gemieteten Räumen zulässig, wenn keine Störungen mit der Ausübung des Gewerbes verbunden sind (z.B. nicht viel Publikumsverkehr, keine Geräusche usw.).
Ob dies vorliegend der Fall ist vermag ich aus der Entfernung nicht zu beurteilen. Wenn jedoch die Nachbarn nicht gestört werrden, dürfte es ok sein.
Die Gewerbeausübugn ist dann lediglich dem VM anzuzeigen, einer Genehmigung bedarf es dann nicht.
Ein „Gewerbezuschlag“ halte ich für unzulässig, wenn nicht bereits im MV ein Vorbehalt enthalten ist.
Sollte im MV eine Regelung für den Fall der Gewerbeausübung enthalten sein, dann ist ein Mietzuschlag generell möglich.
Eine Verdoppelung halte ich allerdings für ausgeschlossen.
Hallo Nicole!Es tut mir leid,da kann ich dir leider auch nicht helfen vieleicht kann dir jemand anders einen Rat geben!Ich wünsche dir viel Glück!LG Veronika
bitte stell Deine Frage doch im Forum, da gibt es einige echte Spezialisten zum Thema Mietrecht. Bitte denke an FAQ1129 (oder 1128?)bei der Formulierung.
Gibt es bei Euch in der Nähe einen Mieterverein?
als Tagesmutter hat man ja auch kein „Gewerbe“ angemeldet, sondern ist lediglich beim Finanzamt gemeldet. Ich betreue vormittags bis um 13h zwei kleine Hopser von 16 Monaten. Kindergeschrei haben wir hier nicht mehr als sonst auch, wenn mein Großer mit seinen Kumpels den Garten unsicher macht ;.)
Zumal die Kleinen ja noch gar nicht reden können!
Steht das irgendwo, dass ich die Genehmigung des Vermieters dafür nicht benötige?