Tagesmutti nicht neutral - was tun?

Die Tagesmutter von unsere 2 Kinder (Jungs) 5 und 3, hat sich von Anfang an zu ein Feind gemacht und letztlich mich gegenüber soetwas wie ein kleines Krieg erklärt. Ex und ich waren 8j zusammen, nicht verheiratet, haben geteiltes Sorgerecht. Die kinder darf ich jede 2te Wochenende für ein Tag abholen. Die Frau (etwa 50j) wurde von Jungendamt vermittelt und auch in den Wochen angefangen hat als ich noch beim Umzug war. Meine Ex, arbeitet wieder 3x in der Woche, manchmal auch bis 20uhr.

Möchte mich zuerst für meine deutsche Grammertik entschuldigen. Bin kein “native speaker” :smile:

Zwei wochen später habe ich damals bemerkt, das ich Abends nicht den Kindern Gutenacht wunschen kann, bzw. während meiner Ex nicht anwessend war. Die Tagesmutter geht nicht an Haustelefon und ihre Mobilfon Nr habe ich auch nicht. Dies hat mich gestört und dafür habe ich meiner Ex gesagt das ich auch die Möglichkeit bekommen möchte, den Kindern Gutenacht zu wunschen, auch wenn sie alleine mit der Tagesmutter sind. Die Tagesmutter soll mich zumindest, ihre HandyNr geben.

Dazu sagt meiner Ex “nein”, mit der Begründung: „Sie arbeitet für mich, nicht für dich und außerdem, frag sie (bzw. die Tagesmutter) selbst“. Eine Woche später habe ich die Tagesmutter selbst auch gefragt, ob ich ihre TelefonNr bekommen kann, es geht ja schließlich nicht nur um der Gutenachtwunsch, aber auch Algemein bleibt mir meiner Kinder jedesmal unerreichbar, wenn die zusammen mit dieser Frau sind - egal wenn und wo. Ihre Antwort, (wie meine Ex): „Es geht nicht, ich arbeite nicht für dich“. Also ohne Erfolg.

So hat die Spannung vor ein Jahr angefangen. Mittlerweile ist diese Tagesmutter ein riesen Problem für mich geworden. Gerade ist sie die das grosste Kommunikationsbruch zwischen meiner Kinder und mich. Es fehlt mir schwer zu verstehen das eine Tagesmutter, statt neutral, so einsietig bleiben will. Da sie mich nicht leiden kann, ist es ja auch klar das sie nur schlechtes über mich an meiner Kinder erzählen werde. In meine Frust, habe ich die Frau 2 mal aufgefordert von alleine zu kundigen, aber sie tut es nicht.

Ich kann sie nicht mehr sehen ehrlich und sie mich auch nicht mehr. Mittlerweile kann ich statt von zu hause, nur noch von Arbeitstelle meiner Exfrau, die Kinder abholen. Ich und die Tagesmutter vermeiden uns sehr. Ich gebe zu, wir haben ja probleme sonst ziehe ich nicht aus, aber diese Frau hat uns alle weiter gespaltet. Sie ist ein Brennstoff in unsere Feuer. Und das Schlimste ist das unsere Kinder bekommen das alles mit. Es tut weh.

Ich war bei das Jungendamt Wiesbaden, aber die Frau xx dort ist sowas für unfreundlich. Sie fragte mich - warum ich mehr als 1x in der Woche den Kinder Gutenacht wunschen möchte? Aber zu die Frage, wie oft in der Woche ein alleine lebende Man in Deutschland, seiner kleine Kinder Gutenacht wunschen darf? - gab sie mir kein Antwort. „Das erfahren sie nicht von mir“ hat sie gesagt.

Wie kriege ich dieser Tagesmutter weg? Vielen dank im Vorraus.

Und wenn die Tagesmutter weg ist? Was dann? Wie werden deine Kinder dann betreut?

Hallo,

ich glaube dein Problem liegt nicht bei der Tagesmutter direkt. Du bist einfach verletzt und traurig, weil da ein fremder Mensch deine Kinder betreut und du das nicht machen kannst.

Du wirst dieses Problem mit jeder anderen Person haben, weil einfach niemand deine Kinder so betreuen wird, wie du das machen würdest.

Das sie nicht sofort ans Telefon geht, wenn du anrufst ist ihr gutes Recht. Sie soll sich um die Kinder kümmern und nicht am Telefon hängen.
Und sie muss auch nicht ständig erreichbar sein.

Vielleicht würde euch eine Moderation durch das Jugendamt gut tun. Deine Frau und die Kinder, kommen ja wohl mit ihr klar.
Also wäre es doch schade diese Frau zu verlieren.

Gruß Jenny

Hallo,

wenn deine Exfrau die Tagesmutter angestellt hat, kann sie leider auch festsetzen, welchen Kontakt die Tagesmutter zulassen darf.

Zudem weiß ja auch niemand, was denn deine ExFrau über dich erzählt hat - vielleicht meint die Tagesmutter ja, sie hätte einen guten Grund, keinen Kontakt zuzulassen?

Ich kann Dir nur raten, dir über Profamilia oder andere Beratungsstellen Rat zu holen, und dich dann gegebenenfalls an die Vorgesetzten der Dame beim Jugendamt zu wenden.

lg

brenna

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Hallo,

Du hast es selbst doch ganz glasklar erkannt: „Wer die Musik bezahlt, bestimmt auch was gespielt wird“. Die Tagesmutter kann es aus eigenem wirtschaftlichen Interesse heraus doch gar nicht erlauben eine anderen Position als die der Auftraggeberin einzunehmen. Stell Dir vor, Du solltest als Selbständiger jemand die Wohnung pink streichen. Jetzt kommt der Exehegatte des Auftraggebers und sagt Dir, dass Pink furchtbar ist, und weiß viel besser wäre. Jetzt kann das genau 100% genau deine Meinung sein. Aber was wirst Du tun, wenn Du schon x-fach erfolglos versucht hast, den Auftraggeber von Pink abzubringen? Natürlich wirst Du die Wohnung so streichen, wie gefordert, weil Du nur so dein Geld bekommst.

Also lass die Tagesmutter aus dem Spiel raus, und kläre die Sache notfalls über JA/Anwalt/Gericht mit der Mutter, damit die dann ggf. der Tagesmutter die passenden Anweisungen gibt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

bei Gericht wirst Du vermutlich kaum Erfolg haben, wenn Du die Tagesmutter ändern willst.

Dies bedeutet, dass auch bei bestehender gemeinsamer elterlicher Sorge beider Eltern nach § 1687 BGB die Mutter das Recht hat, in Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine zu entscheiden.

Zu dieser Alltagssorge des § 1687 Abs. 1 Satz 3 BGB gehört insbesondere auch die Entscheidung, wer das Kind vom Kindergarten, dem Hort oder von der Schule abholen darf oder in Abwesenheit der Mutter betreut. Das hat inzwischen auch ein Gericht entschieden: OLG Bremen in FamRZ 09, 355 oder auch unter OLG Bremen, Beschluss vom 01.07.08, Az. 4 UF 39/08 zu finden.

Mit Deinem jetzigen Kampf verärgerst Du Deine Ex noch mehr und bringst sie gegen Dich auf. Akzeptiere (heimlich mit den Zähnen knirschend) die Entscheidung der Ex über die Tagesmutter.

Theoretisch käme noch § 1684 BGB in Betracht: (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

Nur, wie willst Du bei so kleinen Kindern beweisen, dass die Tagesmutter die Kleinen gegen Dich aufhetzt?

Je mehr Du Dich in dieses Thema hineinsteigerst, desto schwieriger wird die gesamte Umgangssituation mit Deiner Exfrau werden. Lass es also besser bleiben und mach „gute Miene zum bösen Spiel“.

Gruß
Ingrid

Wenn die Kindesmutter dem Kindergarten also die Auflage erteilt, dass Samantha-Yasmin nicht mehr von ihrem Vater abgeholt werden darf, so müssen die Betreuerinnen im Kindergarten diese Entscheidung der Kindesmutter ebenso akzeptieren wie die Verantwortlichen des Kindergartenträgers.

Das Umgangsrecht des Vaters als sog. nichtbetreuendem Elternteil ist davon nicht betroffen.