Tagesordnungspunkt WEG-Versammlung

Hallo Rechtskundige,

ein Wohnungseigentümmer möchte über einen Punkt der Hausordnung einen Beschluß der Miteigentümer in der Eigentümerversammlung herbeiführen. Ist der Verwalter dazu verpflichtet, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen, oder muß dieses Verlangen von mehreren Eigentümern unterstützt werden?

Danke für Eure Ratschläge

W. Digame

Hallo Wolfgang,

ja ! In der Regel werden diese Punkte zwar mit dem Verwaltungsbeirat besprochen aber wenn dieses Problem nicht an den VBR herangetragen sondern direkt an den Verwalter, muss er das Thema aufgreifen. Du könntest es ja theoretisch auch bei der Versammlung zur Sprache bringen, kann Dir ja schließlich auch keiner den Mund verbieten…

Reiche dies bei Deinem Verwalter schriftlich ein, mit der Bitte als TOP bei Einladung aufzunehmen.

Gruß
joyyy

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Hallo joyyy,

wobei über ein Thema nur abgestimmt werden kann, wenn es vorher auf der Agenda stand. Wenn es erst in der Versammlung angesprochen wird, können die anderen Eigentümer eine Abstimmung auch ablehnen (Stichwort: Überraschungseffekt, Vorbereitungsmöglichkeiten etc.)

Grüsse

Sven

ja ! In der Regel werden diese Punkte zwar mit dem
Verwaltungsbeirat besprochen aber wenn dieses Problem nicht an
den VBR herangetragen sondern direkt an den Verwalter, muss er
das Thema aufgreifen. Du könntest es ja theoretisch auch bei
der Versammlung zur Sprache bringen, kann Dir ja schließlich
auch keiner den Mund verbieten…

Reiche dies bei Deinem Verwalter schriftlich ein, mit der
Bitte als TOP bei Einladung aufzunehmen.

Gruß
joyyy

Hallo Rechtskundige,

ein Wohnungseigentümmer möchte über einen Punkt der
Hausordnung einen Beschluß der Miteigentümer in der
Eigentümerversammlung herbeiführen. Ist der Verwalter dazu
verpflichtet, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen,
oder muß dieses Verlangen von mehreren Eigentümern unterstützt
werden?

Danke für Eure Ratschläge

W. Digame