Es gibt praktisch keine Tagessätze mehr. Die Abrechnung
erfolgt in erster Linie über „Festpreise“ abhängig von der
Diagnose/Therapie. Lediglich bei starker Über- oder
Unterschreitung der tylischen Liegedauer gibts Auf- oder
Abschläge.
Hi Benni, die oben genannten (DRG-)Fallpauschalen gelten bei den meisten Krankenhäusern auch für privat versicherte. Da gibt es keine Unterschiede.
Was hinzukommt, sind noch Wahlleistungen wie Unterbringung im Zweibett- oder Einbettzimmer. Das macht, wenn nicht noch weitere Komfortmerkmale dazukommen, z.B. beim Einbettzimmer 31,50 €. Allerdings bieten die meisten Krankehäuser hier Zusatzkomfortleistungen, so dass man so mit 50.- beim ZBZ bis 90.- beim EBZ rechnen kann.
Um hier Probleme bei der Abrechnung zu vermeiden haben sich viele Krankenhäuser der Gemeinsamen Empfehlung des PKV-Verbandes mit der Deutschen Krankenhausg Gesellschaft (DGK)angeschlossen, die das genau regelt.
Aber am besten it hier nachfragen, Ausnahmen gibt es immer wieder, und gerade bei Privatkliniken kann das sehr teuer werden.
Schöne Grüße, Bernhard