Ich habe einen Freelancervertrag mit Tagessätzen. Jetzt war dann doch öftern nur 5 oder 6 Stunden Arbeit da. Nun sind auf den Monat 140 Stunden mit 19 Tagen Anwesenheit herausgekommen. Trotzdem im Vertrag keine Stundenangabe zu finden ist, will der Consulter nur die 140 Stunden bezahlen - also deutlich weniger als nach meinem Verständnis 19 Tagessätze wären. Ist das eine übliche oder wie sagt man - angenommene - Vereinbarung, die ich falsch verstehe? Etwa: Wenn nichts speziell vereinbart wurde, wird ein voller Tagessatz nur bezahlt, wenn alle 8 Stunden geleistet wurden? Ist das rechtlich so?
Bislang hatte ich nur Stundensätze, da war das eindeutiger.
Danke im voraus für die Antworten.