Tageszeitungen als Betriebsausgabe fuer Journis?

Hallo,

weiss hier zufaellig jemand, wie das Absaetzen von Tageszeitungs-Abos fuer freie Journalisten als Betriebsausgabe gesehen wird? Ich hoerte und las dazu bisher unterschiedliche Meinungen. Es gibt Steuerberater, die sagen, auch fuer einen Journalisten ist das Abo einer Tageszeitung „Privatvergnuegen“, aber bei mehr als einer sei aber die betriebliche Nutzung ansetzbar(und zwar dann fuer alle). Fand ich etwas unlogisch. Ich wuerde jetzt mal naiverweise denken, dass ein Print-Journalist doch eine Tageszeitung absetzen koennen muesste, weil sie entweder als Hintergrundinfo fuer eigene Recherche, Konkurrenzbeobachtung, Auftraggeber-Beobachtung (wenn jemand fuer die entsprechende Zeitung selbst schreibt) o.ae. gelten muesste. Aber das Steuerrrecht ist ja nicht immer logisch und erst recht nicht immer so, wie man sich das so denkt…
Ich las auch, dass verschiedene Finanzaemter das unterschiedlich sehen und fragte mich, ob jemand eigentlich auch beim Finanzamt offiziell per Brief anbfragen kann, wie das dort gesehen wird. (antworten die dann?) Oder ob jemand dann den Betriebspruefer abwarten muss?

Vielen Dank schon mal fuer Eure Infos/Meinungen!

Petra

Tageszeitungen als Betriebsausgabe Journalist
Hallo,

Es gibt Steuerberater, die sagen, auch fuer einen
Journalisten ist das Abo einer Tageszeitung
„Privatvergnuegen“, aber bei mehr als einer sei aber die
betriebliche Nutzung ansetzbar(und zwar dann fuer alle). Fand
ich etwas unlogisch.

Ist vertretbar, übrigens wer hat gesagt, dass Steuerrecht etwas mit Logik zu tun hat? Man könnte auch die örtliche Tageszeitung als normal = privat ansehen und die anderen als Betriebsausgaben anerkennen, vorausgesetzt, er schreibt nur überregional. Aus jeden Fall kommt es auf den Einzelfall an.

Ich wuerde jetzt mal naiverweise denken,
dass ein Print-Journalist doch eine Tageszeitung absetzen
koennen muesste, weil sie entweder als Hintergrundinfo fuer
eigene Recherche, Konkurrenzbeobachtung,
Auftraggeber-Beobachtung (wenn jemand fuer die entsprechende
Zeitung selbst schreibt) o.ae. gelten muesste.

Diese Argumentation ist durchaus in sich schlüssig und dazu würde ich dir raten.

Aber das
Steuerrrecht ist ja nicht immer logisch und erst recht nicht
immer so, wie man sich das so denkt…

jep

Ich las auch, dass verschiedene Finanzaemter das
unterschiedlich sehen

kann vorkommen, da das Erstellen von Steuerbescheiden -im Akkord- ein Massenverfahren ist. Da kann es durchaus sein, dass 2 Sachbearbeiten zu 2 verschiedenen Schlüssen kommen. Für viele Ausgaben muss auch nicht nachgewiesen werden, dass sie betrieblich veranlasst sind, sondern dies muss schlüssig vorgetragen werden, d.h. es muss logisch klingen. Wobei man nie weiss, welcher Maßstab dies tatsächlich ist.

und fragte mich, ob jemand eigentlich
auch beim Finanzamt offiziell per Brief anbfragen kann,

ja, üblicherweise gibt es Leute, die Briefe ans Finanzamt schicken,
Spaß beiseite, es gibt die Möglichkeit eine verbindliche Auskunft zu beantragen. Die Anforderungen sind hierfür aber hoch gehängt und wegen so was einfachen würde ich nicht empfehlen schon vorher den Sachbearbeiter aufzuschrecken.

wie
das dort gesehen wird. (antworten die dann?)

ja, natürlich

Oder ob jemand
dann den Betriebspruefer abwarten muss?

es wird nicht jedes Jahr von einem Betriebsprüfer geprüft und wenn einer kommt, muss man darüber diskutieren. Übrigens, wenn er weiter nichts findet, würde ich ihn mit dieser Beute ziehen lassen :wink: Der arme Mann muss ein Mehrergebnis vorweisen.

Viele Grüße
C.