Tageszeitungsangebote verweigern?

Hallo an die Juristen,
nachfolgende Situation wirft bei uns Unverständnis auf:
Unser Nachbar, Rentner und Teilbezieher einer Grundsicherung, bestellt bei einem großen Zeitungsverlag ein Angebot " Tageszeitung 5 Wochen für 11€ incl. Prämie (Gartenschere)". Diese Angebote hat er bisher immer jeweils im Sommer eines Jahres wahrgenommen – manchmal Angebote über 3 Monate für 30€ incl. Prämie. Problemlos.
Nach ABO-Ablauf hat er gekündigt.

Ein normales ABO kann er sich aufgrund seiner finanziellen Situation nicht leisten!
Nun ruft der Zeitungsverlag an und erklärt ihm, da er seit Jahren nur die „Angebote“ kauft, wird vom Verlag eine weitere Belieferung nun nicht mehr anerkannt!

Begründung: Wenn Nachbarn sein Kaufverhalten erfahren, wäre die Verärgerung der Nachbarn groß, das sie den vollen Monatspreis von über 32€ zahlen würden…

In den AGB´s sind meines Wissens derartige „Praktiken“ des Verlages nicht abgesichert.
Frage: Darf ein Verlag Angebote öffentlich anbieten und dann aus diesen Gründen ablehnen?

Vorab allen hilfreichen Menschen ein dickes „DANKESCHÖN“
MfG
Rene

Hallo,

von wenigen Ausnahmen abgesehen, besteht in Deutschland kein Kontrahierungszwang, d.h. jeder ist in seiner Entscheidung frei, mit einem Interessenten einen Vertrag abzuschließen oder das abzulehnen. Eine Begründung ist dabei vollkommen entbehrlich (und von einer solchen ist in vielen Fällen aufgrund des AGG auch abzuraten).

Gruß
C.

Das sollte unter den Begriff der Vertragsfreiheit fallen…

Ja, natürlich.
Die öffentliche Werbung für ein Angebot zwingt den Anbieter nicht, es auch jedem zu verkaufen. Ein Beispiel ist ein Handyvertrag. Für diese wird auch jede Menge Werbung gemacht, aber wenn im System etwas steht, das dem Anbieter nicht gefällt (Schufa, alte Zahlungsrückstände, etc.) gibt es eben keinen Vertrag.

Gruß,
Steve

Wenn die Nachbarn die Zeitung gelesen haben, können sie sie ihm ja überlassen - noch mehr gespart. Im Gegenzug kann er ihre Sträucher schneiden - Gartenscheren hatter ja genug :smile:

SCNR,

Kannitverstan

…sorry, aber nicht alles Geschriebene ist lustig :smirk:

Völlig richtig! Das mit dem „Zeitung teilen“ könnte der Nachbar durchaus ernsthaft in Erwägung ziehen, wenn das Geld schon so knapp ist.

Gruß,

Kannitverstan

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Sehr geehrter „EXPERTE“,
es ist immer sinnvoll, Texte genau und korrekt zu lesen.
Text: Wenn (Konjunktion) Nachbarn sein Kaufverhalten erfahren…
Heißt nicht implizit, dass die direkten Nachbarn diese oder andere Zeitungen auch beziehen!
Und wer läuft schon gerne durch die Nachbarschaft und bettelt um eine Zeitung?
Ein wenig Stolz sollte jeder haben.
Apropos Gartenschere: Sie beurteilen hier über einen 75jährigen, zu 90% schwerbehinderten Menschen!
Peinlich, peinlich…

Ruhig, Brauner! :no_mouth:

Hab ich auch nie behauptet.

Ja, wir reden von Nachbarschaft. Man kennt einander, man hilft einander. Man weiß, dass der nette alte Mann von nebenan es schwer hat, über die Runden zu kommen.
Würdest du ihm die Bitte, ob du deine Zeitung nach dem Lesen ihm in den Briefkasten stecken könntest, anstatt sie in die Papiertonne zu werfen, abschlagen? Ich nicht.
Und wenn er im Rahmen seiner Möglichkeiten eine kleine Gegenleistung anböte, wäre es auch kein Betteln - was noch lange nicht heißt, dass man sein Angebot annehmen muss.

Viel peinlicher fände (Konjunktiv) ich, wenn das in dieser Nachbarschaft nicht funktionierte!

Gruß,

Kannitverstan

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Ich verstehe überhaupt nicht, was das Teilen eiuner Zeitung in der Familie oder unter Nachbarn mit ‚Kaufverhalten‘ oder ‚arm‘ zu tun haben könnte. Wir teilen uns die Tageszeitung mit meiner Schwiegermutter, die Nachbarn haben sich die Tageszeitung bis zum Tod beider Beteiligter ebenfalls geteilt.

Aber man kann natürlich aus jeder Mücke einen Elefanten machen und überall Probleme hineinspekulieren.

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