Hallo an die Juristen,
nachfolgende Situation wirft bei uns Unverständnis auf:
Unser Nachbar, Rentner und Teilbezieher einer Grundsicherung, bestellt bei einem großen Zeitungsverlag ein Angebot " Tageszeitung 5 Wochen für 11€ incl. Prämie (Gartenschere)". Diese Angebote hat er bisher immer jeweils im Sommer eines Jahres wahrgenommen – manchmal Angebote über 3 Monate für 30€ incl. Prämie. Problemlos.
Nach ABO-Ablauf hat er gekündigt.
Ein normales ABO kann er sich aufgrund seiner finanziellen Situation nicht leisten!
Nun ruft der Zeitungsverlag an und erklärt ihm, da er seit Jahren nur die „Angebote“ kauft, wird vom Verlag eine weitere Belieferung nun nicht mehr anerkannt!
Begründung: Wenn Nachbarn sein Kaufverhalten erfahren, wäre die Verärgerung der Nachbarn groß, das sie den vollen Monatspreis von über 32€ zahlen würden…
In den AGB´s sind meines Wissens derartige „Praktiken“ des Verlages nicht abgesichert.
Frage: Darf ein Verlag Angebote öffentlich anbieten und dann aus diesen Gründen ablehnen?
Vorab allen hilfreichen Menschen ein dickes „DANKESCHÖN“
MfG
Rene