Tagezulassungen

guten morgen

ist es möglich ein kfz. am selben tag an- und abzumelden? oder muss da ein voller tag zwischen sein?
es geht um eine diskussion in unserem freundeskreis. einige sagen das wäre kein problem. andere meinen am selben tag geht nicht wegen gesetzeslage. wieder andere sind der meinung, das es auf die jeweilige zulassungstelle ankommt, praktisch eine kulante regelung möglich wäre.
was stimmt denn nun? hat jemand einen verweis auf einen gültigen gesetzestext?

vielen dank

markus

Hallo Markus!

Die Diskussion ist nicht unbegründet. Sogenannte „offensichtliche Scheinzulassungen“ sind in einer Dienstanweisung an die Zulassungsstellen in Baden-Württemberg abzulehnen. Hier kann jeder bei jeder Zulassungsstelle eine andere Erfahrung machen, da es sehr schwer ist, dem Kunden eine Scheinzulassung zu unterstellen.
Bei einer Erstzulassung funktioniert es in der Regel. Das wichtige Datum der Erstzulassung ist damit festgelegt. Sollte das Fahrzeug aber länger als 18 Monate abgemeldet sein, so erlischt die Betriebserlaubnis endgültig, auch wenn in der Zwischenzeit eine Tageszulassung erfolgt ist. Das KBA „verwirft“ solche Zulassungen, die nur einen Tag dauern (am gleichen Tag An- und Abmelden), d.h. du brauchst dann auf jeden Fall wieder ein Vollgutachten vom TÜV.
Gesetztliche Regelungen dazu gibt es nicht, nur interne Dienstanweisungen.

Viel Spass beim weiteren Diskutieren.

Reinholf

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]