bei EÜR gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Falls man aufgrund des Elterngeldbezuges eine taggenaue EÜR machen muss, wie sieht es dann mit den Betriebsausgaben aus?
Beispiel: Die KfZ-Versicherung wird am 01.01.2013 fällig. Gilt diese Betriebsausgabe (Voraussetzungen dafür sind erfüllt) dann nur für den Januar 2013 (bzw. taggenau für den 01.01.2013) oder wird sie anteilig auf das ganze Jahr verteilt?
Falls ersteres der Fall ist, wäre in meinen Augen eine monatliche Zahlung vorzuziehen, um während des Elterngeldbezuges den Gewinn zu schmälern.
bei EÜR gilt das Zufluß-/Abflußprinzip. Falls man aufgrund
des Elterngeldbezuges eine taggenaue EÜR machen muß,
Wie wäre es denn mit Bilanzierung und entsprechender
Aufteilung einmaliger Ausgaben?
Ist das mit einem einfachen Steuerprogramm möglich?
Wäre es bei der EÜR wie beschrieben, dass der Abfluss an dem Tag als Betriebsausgabe gebucht werden muss, an dem er bezahlt wird? Konkretes Beispiel (s.o.): Der Jahresbeitrag zur Kfz-Versicherung ist einmalig an dem Tag der Bezahlung eine Betriebsausgabe und kann nicht auf 365 Tage verteilt werden?