Tagsüber Einzelhandel, nach 20 Uhr Gastronomie?

Hallo!

Ist es möglich in einer Lokalität tagsüber einen Einzelhandel zu führen und nach Ladenschluss eine Gastronomie?
Gastro Konzession ist vorhanden.
Ist euch schon von ähnlichen Fällen bekannt wo Einzelhandel und Gastronomie in so einer Form kombiniert werden?

Vielen Dank schon mal im vorraus!

MFG,

Markus Mölzer

Ich denke das kommt auf den Einzelhandel an.Schuhe wirst Du ja nicht verkaufen,oder.
Bekannt ist mir sowas nur im Bereich Stehcafe oder Kiosk mit angeschlossenem Cafe o.ä.
Die genauen Bestimmungen können Dir bestimmt die anwesenden Spezialisten geben bzw das Ordnungsamt.

Hallo,

diese direkte Trennung ist mir zwar noch nicht untergekommen, denke aber mal, das dasss kein Problem geben dürfte. Solange du alle Auflagen der Behörden einhälst.
Was für ein Einzelhandel (Branche) denn???
Evt. Achtung bei MwSt. 7 oder 19 %. Wegen der Kasse.
Evtl. könntest du ja 2 Firmen gründen.
Firma 1 mietet die Location (z. B. Einzelhandel)
Firma 2 Mietet dann ab 19 Uhr dann die Location von Firma 1. (SO kannst du es Buchhalterisch gut trennen)
Dann aber Achtung beim Mietvertrag, dass du auch Untervermieten darfst!!!

Das waren mal meine spontanen ersten Gedanken.
Viel Spaß beim recherchieren.

LG
Stefan

Das kann ich leider nicht beantworten, da würde ich mich an das Gewerbeamt wenden. So kann ich mir z.B. nicht vorstellen, z.B. in einer Metzgerei (Einzelhandel) nach Ladenschluss ein Lokal zu öffnen.
Hier kommt es also wohl sehr darauf an, um welchen Einzelhandel es sich dreht und was ist unter Gastronomie gemeint? Der Begriff ist mir zu allgemein gefasst. Tut mir leid.

Mfg DWS

Hallo Markus,

mir ist so ein Fall bis jetzt nicht bekannt, aber ich wüßte nicht was dagegen spricht.
Solange sämtliche Sicherheits- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden dürfte
keiner was dagegen haben. Solltest dich aber in jedem Fall mal kundig machen, ob
die Produkte des Einzelhandel separat „weggeschlossen“ werden müssen- denn die
darfst Du nachts wahrscheinlich nicht verkaufen.
Wünsche dir viel Erfolg eine 100% definitive Auskunft zu bekommen- ruf einfach
mal beim Ordnungsamt an.

Viel Spaß beim neuen Laden

Mautz

Hallo, wenn ich das richtig verstehe, möchtest du tagsüber in den Gastronomie Räumen Waren verkaufen, sprich Töpfe, Pullover oder Schuhe. Und dann Abends in den gleichen Räumen eine Kneipe, Cafe oder Bar führen? Klingt interessant - wüßte nicht was dagegen sprechen sollte. Was ist denn mit der Logistik, willst du dann Abends die Regale wegräumen und Tische und Stühle zum Sitzen der Gäste rausstellen? Wenn Du die Einrichtung kombinierst, warum bietest Du nicht beide Geschäfte zur gleichen Zeit an? Sprich, man kann bei Dir einen Topf, Pulli oder so kaufen und gleichzeitig einen Espresso trinken oder Schnitzel essen…
Wenn Du das nicht möchtet ist neben der Logistik unter anderem noch die Frage zu klären wie das mit dem Bodenbelag ist, Einzelhandel hat oft Teppich, finde ich gerade bei DOB oder Schuhen auch super schön. Gastronomie braucht je nach Sparte einen robusten, sehr gut sauber zu haltenden Bodenbelag.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben
MfG
Alexandra Meffert

Also ich bin mir da nicht ganz sicher, aber was ist mit z.B. dem Hard Rock Café? Also eine Kombination aus Shop und Gastronomie?

Wenn das nicht weiterhelfen sollte - SORRY!

Hallo Markus,

mein Mann, der Dir die Ffrage beantworten könnte, liegt zur Zeit im KKH. ich kann Dir nur den Tipp geben, mal beim Gastronomiezuständigen bei Deiner ortszugehörigen IHK zu fragen.
Grüsse von Sylvia Rigo

Guten Tag,

gewerberechtlich sind zwei Dinge zu beachten:

Als Gaststätte konzessionierte Fläche (siehe der Erlaubnis beiliegenden Grundrißplan) kann nicht ohne Weiteres entgegen der Konzession genutzt werden (Zweckbestimmung). Dazu wäre dann ergänzend eine baurechtliche Nutzungsänderung erforderlich. Auch wenn eine baurechtliche Nutzungsänderung genehmigt werden würde, ist fraglich, ob das das Gewerbeamt mitmacht. Schwierigkeiten wird es mit Sicherheit geben, wenn zur Umgehung des § 56 a GewO (Anzeigepflicht von Kaffeefahrtveranstaltungen) die Kaffeefahrten als Einzelhandel deklariert werden würden. Oder sonstige Verkaufsveranstaltungen stattfinden würden.

Aber grundsätzlich könnte auch ein Einzelhandel stattfinden. Häufig finden wir die Kombination Einzelhandel und Gaststätte bei Feinkostläden, die z.B. Weinverkostung/Weingastronomie mit Wein- und Delikatessenverkauf kominieren.

Aber wie gesagt: Erstmal das Ordnungs- und Bauamt fragen.