THEMA: „TAKTISCHE ABWESENHEIT INS AUSLAND ZUR VERMEIDUNG VON ANKLAGEN“ (z.B. Betrug)
SZENARIO:
Ermittlungsverfahren gegen 4 Leute (angeblicher Kreditkartenbetrug, Schaden um 5000,- Euro). Es erfolgte bei allen eine Hausdurchsuchung vor über 1 Jahr, beschlagnahmt wurden Laptops, Bargeld etc… Die StA ermittelt seitdem und jetzt soll eine Anklage erfolgen. Einer der 4 möchte keine Rücksicht auf das Ermittlungs-/Strafverfahren nehmen, weil es zu lange dauert, und nun den Wohnsitz (auch aus taktischen Gründen) ins Ausland legen um einer Anklage rechtzeitig zu entgehen, aber auch weil Job im Ausland wartet.
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FRAGE (TAKTISCHE WOHNSITZABMELDUNG):
Kann die Anklage mit Abmeldung des Melde-/Wohnsitzes umgangen werden, indem man ins EU-Ausland ziehe, weil somit die Post der Staatsanwaltschaft gar nicht mehr zugestellt werden kann (Briefkasten ist auch weg!)? Denn wenn die Anklage / Ladung zum Gericht nicht zugestellt werden kann, kann man folglich auch nicht verurteilt werden? Oder könnte man in Abwesenheit verurteilt werden? -
FRAGE (VERJÄHRUNG):
Wie lange dauert die Verjährung, bis man wieder zurück nach Deutschland kann, so daß es zu keiner Anklage mehr kommen kann? Also taktische Abwesenheit! In Frankreich z.B. ist es so möglich, jemand hat einige Jahre Frankreich nach einer Tat einfach nicht mehr betreten. Diese Tat ist heute verjährt, eine festnahme unmöglich. -
FRAGE (BESCHLAGNAHMTE ASSERVATEN)
Welche Chance besteht auf Rückerhalt des beschlagnahmtes Eigentumes, wenn man nicht angeklagt werden kann und im Ausland sitzt? Wie kann man unter diesen Umständen alles zurückbekommen?
Der Sachverhalt der Straftat ist unwichtig (Schaden um 5000,- Euro durch Betrug). Hier geht es nur um generelle Klärung einer „taktischen Flucht“ bis zur Verjährung um eine Anklage zu verhindern. Berichtet SACHLICH nur dazu mit Euren Infos/Erfahrungen/Tipps.