Hallo zusammen,
mir schwant, ich habe einen ganz blöden Fehler begangen. Nach langer Smartphone-Verweigerung bin ich nun doch bei einem 19,90€-Angebot + kostenlosem Handy von der Talkline GmbH (über ADAC) schwach geworden. Das Handy wurde letzte Woche geliefert und ist seit Freitag freigeschaltet. Nun habe ich bereits damit telefoniert und war kurz im Internet. Ich habe allerdings schnell gemerkt, dass sowohl Handy als auch Netzqualität völlig unbrauchbar sind Das Internet - sofern es überhaupt funktioniert - ist extrem langsam. Manchmal habe ich einfach von der einen auf die andere Sekunde kein Netz und muss das Gerät erst aus- und wieder einschalten, damit es funktioniert. Ich dachte, es wäre kein Problem das Gerät zurückzusenden, da ich es online bestellt habe. Ich habe zwar die Folien nicht mehr, aber das ersetze ich ihnen dann eben wenn sie das wirklich verlangen.
Jetzt habe ich aber etwas gefunden, das mich total schockt und zwar in den AGB’s von Talkline:
"4 Widerrufsrecht im Fernabsatz
4.1 Das nachstehende Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die vom Kunden bestellte Leistung für seine eigenen geschäftlichen Zwecke verwendet werden soll.
4.2 Besonderer Hinweis:
Das Widerrufsrecht des Kunden kann bereits vorzeitig erlöschen, wenn Talkline
vereinbarungsgemäß mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Auslö-
sen der Portierung/Inanspruchnahme der Telefonie). "
Bedeutet das, ich kann es nun doch nicht mehr zurücksenden?? Ist das rechtens? Weil ich will es doch nur deswegen zurücksenden, weil das Netz so schlecht ist! Wie hätte ich das denn wissen können ohne es zu probieren??
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
Liebe Grüße, Isabelle