Talkline - wie komme ich da wieder raus?

Hallo zusammen,

mir schwant, ich habe einen ganz blöden Fehler begangen. Nach langer Smartphone-Verweigerung bin ich nun doch bei einem 19,90€-Angebot + kostenlosem Handy von der Talkline GmbH (über ADAC) schwach geworden. Das Handy wurde letzte Woche geliefert und ist seit Freitag freigeschaltet. Nun habe ich bereits damit telefoniert und war kurz im Internet. Ich habe allerdings schnell gemerkt, dass sowohl Handy als auch Netzqualität völlig unbrauchbar sind :frowning: Das Internet - sofern es überhaupt funktioniert - ist extrem langsam. Manchmal habe ich einfach von der einen auf die andere Sekunde kein Netz und muss das Gerät erst aus- und wieder einschalten, damit es funktioniert. Ich dachte, es wäre kein Problem das Gerät zurückzusenden, da ich es online bestellt habe. Ich habe zwar die Folien nicht mehr, aber das ersetze ich ihnen dann eben wenn sie das wirklich verlangen.

Jetzt habe ich aber etwas gefunden, das mich total schockt und zwar in den AGB’s von Talkline:

"4 Widerrufsrecht im Fernabsatz
4.1 Das nachstehende Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die vom Kunden bestellte Leistung für seine eigenen geschäftlichen Zwecke verwendet werden soll.
4.2 Besonderer Hinweis:
Das Widerrufsrecht des Kunden kann bereits vorzeitig erlöschen, wenn Talkline
vereinbarungsgemäß mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde diese selbst veranlasst hat (z. B. durch Auslö-
sen der Portierung/Inanspruchnahme der Telefonie). "

Bedeutet das, ich kann es nun doch nicht mehr zurücksenden?? Ist das rechtens? Weil ich will es doch nur deswegen zurücksenden, weil das Netz so schlecht ist! Wie hätte ich das denn wissen können ohne es zu probieren??

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße, Isabelle

Hallo Isabelle,

das hat nicht wirklich was mit öffentlichem Recht sondern mit Vertragsrecht zu tun, ist daher nicht mein Fachgebiet und entsprechend laienhaft fällt meine Antwort aus.

Aber wenn ich in Deiner Situation wäre, würde ich alles innerhalb der normalen Widerrufsfrist zurücksenden und erst mal abwarten. Es heißt ja unter 4.2 nicht, dass das Widerrufsrecht erlicht, sondern nur, dass es erlöschen kann. Bereits angefallene Kosten, ggf. auch die 19,90 für den ersten Monat müsstest Du vielleicht zahlen, aber Du kommst vielleicht so noch aus dem langfristigen Vertrag.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Du nicht wg. Fernabsatz-Widerruf zurückschickst, sondern wegen der genannten Mängel, allerdings weiß ich nicht, welche Mindestgeschwindigkeit Dir zugesagt ist. Meistens ist ja nur von bis zu x MBit die Rede aber nicht von mindestens x Mbit die Rede.

Wie gesagt, nicht mein Fachgebiet. Viel Glück!

Hallo!

Ist ein bißchen schwierig. Normalerweise hat man im Fernabsatzrecht ein vierzehntägiges Widerrufsrecht, und man kann die erhaltene Ware auch prüfen, muß rein rechtlich allerdings dem Verkäufer ggf. sogenannte Gebrauchsvorteile ersetzen, also eventuelle Abnutzung etc., was aber am Widerrufsrecht nichts ändert. Ich bin allerdings kein absoluter Experte im Telemedienrecht. Es ist nicht völlig ausgeschlossen, daß eine gesetzliche Bestimmung besteht, die bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung (also des Telefonnetzes) ein Widerrufsrecht ausschließt. Das halte ich allerdings nicht für sehr wahrscheinlich, kann es aber momentan nicht abschließend prüfen. Näherliegend ist, daß unseriöse Anbieter auf diese Weise versuchen, das Widerrufsrecht zu umgehen. Sie sollten meines Erachtens die erhaltenen Geräte nachweisbar (per Einschreiben oder als Paket!) zurücksenden und in einem Brief klar erklären, daß Sie von Ihrem Widerrufsrecht hinsichtlich aller denkbaren geschlossenen Verträge Gebrauch machen. Widerrufen Sie gleichzeitig eine evtl. gegebene Lastschrifteinzugsermächtigung und lassen Sie ggf. erfolgte Belastungsbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse zurückgeben. Dann würde ich warten, was passiert. Viele unseriöse Anbieter schicken dann noch einen oder zwei Drohbriefe, geben aber schließlich Ruhe, weil die Streitwerte, um die es geht, für ein Zivilverfahren viel zu gering sind. Die Angebote in der ADAC-Zeitung sind mir auch schon aufgefallen; ich halte sie für sehr ungünstig, wenn man das Kleingedruckte liest. Gehen Sie lieber direkt zu einem der größeren Anbieter, ist vielleicht etwas teurer, aber Sie haben einen Ansprechpartner.

Ich rate, das Handy einfach zurückzusenden. Die AGB sind unter Umständen unzulässig.

Hallo Isabell,
m.E: kann sich der Anbieter mit dieser Klausel nicht aus der Rücktrittsklausel herausdividieren (bei Haustür-, Telefon- und Internetabschlüssen 14 Tage Rücktrittsrecht ohne Begründung). Einfach zurückschicken und per Einschreiben Rücktritt vom Vertrag erklären.
Gruß

Hans

Sorry,
kann leider nicht helfen.
MfG
KKl

Hallo zusammen,

mir schwant, ich habe einen ganz blöden Fehler begangen. Nach
langer Smartphone-Verweigerung bin ich nun doch bei einem
19,90€-Angebot + kostenlosem Handy von der Talkline GmbH (über
ADAC) schwach geworden. Das Handy wurde letzte Woche geliefert
und ist seit Freitag freigeschaltet. Nun habe ich
damit telefoniert und war kurz im Internet. Ich habe
allerdings schnell gemerkt, dass sowohl Handy als auch
Netzqualität völlig unbrauchbar sind :frowning: Das Internet - sofern
es überhaupt funktioniert - ist extrem langsam. Manchmal habe
ich einfach von der einen auf die andere Sekunde kein Netz und
muss das Gerät erst aus- und wieder einschalten, damit es
funktioniert. Ich dachte, es wäre kein Problem das Gerät
zurückzusenden, da ich es online bestellt habe. Ich habe zwar
die Folien nicht mehr, aber das ersetze ich ihnen dann eben
wenn sie das wirklich verlangen.

Jetzt habe ich aber etwas gefunden, das mich total schockt und
zwar in den AGB’s von Talkline:

"4 Widerrufsrecht im Fernabsatz
4.1 Das nachstehende Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die
vom Kunden bestellte Leistung für seine eigenen geschäftlichen
Zwecke verwendet werden soll.
4.2 Besonderer Hinweis:
Das Widerrufsrecht des Kunden kann bereits vorzeitig
erlöschen, wenn Talkline
vereinbarungsgemäß mit der Ausführung der Dienstleistung vor
Ende der Widerrufsfrist begonnen oder der Kunde diese selbst
veranlasst hat (z. B. durch Auslö-
sen der Portierung/Inanspruchnahme der Telefonie). "

Bedeutet das, ich kann es nun doch nicht mehr zurücksenden??
Ist das rechtens? Weil ich will es doch nur deswegen
zurücksenden, weil das Netz so schlecht ist! Wie hätte ich das
denn wissen können ohne es zu probieren??

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.

Liebe Grüße, Isabelle

Da kann ich leider nicht weiterhelfen
MfG

Hallo Isabelle,

erst einmal möchte ich mich dafür entschuldigen, dass ich hier so spät antworte. Ich war leider sehr beschäftigt.

Du musst zwei Dinge unterscheiden: Das gesetzliche Widerrufsrecht und die Mängelgewährleistung, in deren Rahmen Du ggf. auch von dem Vertrag zurücktreten kannst. Der Sinn und Zweck des Widerrufsrechts nach dem Fernabsatzgesetz ist es, Dir die Möglichkeit zu geben ein Produkt so zu betrachten wie im Geschäftsladen eines Verkäufers. Auch dort kannst Du ein technisches Gerät nicht auspacken und testen sondern bist darauf angewiesen, es zu Hause funktioniert. Ist es mangelhaft, kannst Du grundsätzlich vom dem Vertrag zurücktreten, ganz gleich ob im Laden oder online gekauft.

Allerdings stellt sich hier das Problem, dass das Handy offenbar nur die Beigabe zu einem Mobilfunkvertrag ist. Die genauen Vertragsbedingungen, auf die es hier ankommt, kenne ich leider nicht. Nichtsdestotrotz hast Du jedenfalls Anspruch auf ein mangelfrei funktionierendes Mobiltelefon und zwar so, dass das Zusammenspiel mit dem Netz nach dem Stand der Technik funktioniert.

Nur am Rande: Was die mangelnde Schnelligkeit des Internetzugangs angeht, so musst Du in den Bedingungen nachsehen, welche Geschwindigkeit Dir vertraglich versprochen wurde. Wenn im Vertrag nur was von GPRS drin steht, sieht es düster aus, was einen schnellen Internetzugang betrifft… .

Ich würde das Handy zurückschicken, den Mangel, also insbesondere die Tatsache, dass man das Handy ausschalten muss, um wieder in den Genuss eines Netzzugangs zu kommen, ausführlich beschreiben und ein neues mit den in der Werbung und in dem Vertrag versprochenen Eigenschaften ausgestattetes Handy verlangen.

So, ich hoffe trotz der späten Antwort ein wenig geholfen zu haben.

HK

Hallo IsabelleF,

bitte entschuldige die verzögerte Antwort durch zeitliche bzw. auch technische Probleme.

Nach meinem Empfinden liegt hier der Fall vor, daß

  • das Smartphone zum Einen nicht für geschäftliche Zwecke genutzt worden ist und dieser Passus hier also natürlich nicht zum Tragen kommt. Das Widerrufsrecht besteht hier also.

  • Talkline wohl auch vereinbarungsgemäß mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Dienstleistung begonnen hat, jedoch aber nicht vollständig, da der Betreiber ja auch für ein funktionierendes Netz zu sorgen hat.

  • Auslösung der Portierung/Inanspruchnahme der Telefonie: Hiermit kann ich mir nur buchbare Zusatzdienste vorstellen, die extra freigeschaltet werden müssten.

Ich hoffe, hier ein wenig Klarheit eingebracht zu haben, nochmals sorry für die Verspätung.

Viele Grüße,
Paragraf-X