Hallo zusammen,
gegeben sei folgende Konstellation:
- Ein Großelternteil besitzt ein Haus mit zwei Wohnungen.
- Es gibt ein Kind, das wiederum ein Enkelkind hat.
- Diesem Enkelkind trägt er ein Wohnungsrecht nach BGB §1093 ein (unterhalb des Schenkungssteuer-Freibetrags). Angenommen, der Großelternteil verstirbt wenige Jahre danach.
Ist dies so möglich, ohne daß es den Erben (=das Kind) tangiert, oder gibt es dagegen mögliche Einreden oder Ansprüche? (Sprich, wurde etwas übersehen?)
Vielen Dank im voraus
Hallo!
Wo sieht man da ein mögliches Problem ?
Wenn ein Großelternteil verstirbt und es gäbe KEIN Testament, dann erben doch der überlebende Ehepartner und das leibliche Kind je zur Hälfte.
Das Wohnrecht des Enkels bleibt bestehen und gültig.
Was evtl. denkbar wäre, es gibt ein Testament und die gesetzlichen Erben(Ehepartner und Kind) werden enterbt oder mit sehr wenig bedacht(weniger als Pflichtteil). Dann bestünde gegen das Enkelkind evtl. ein Anspruch auf Pflichtteilergänzung aus seiner Schenkung (wenn noch keine 10 Jahre her).
Das Wohnrecht blieb aber auch hier unangetastet, es sei denn, der Enkel kann diese Geldleistung nicht erbringen.
MfG
duck313
Hallo,
ich sehe kein Problem, ich frage ja nur, ob ich etwas übersehen habe.
Ich muß ergänzen: Es gibt keinen Ehegatten mehr.
Wegen der Pflichtteilergänzung: Wenn ich das richtig sehe, dann ist der Pflichtteil des Kindes die Hälfte. Da die Wohnung schon vom Haus weniger als die Hälfte ausmacht (abgesehen von weiterem Vermögen), sollte folglich die Pflichtteilergänzung nicht greifen.
MfG