Der Fall:
Ein neuer Pächter hat eine ansässige Tankstelle übernommwen und verlangt bei der Aral-Kredit-Kartennutzung (Tanken auf Lieferschein bzw. monatlicher Rechnung) jetzt eine Kaution. Der Tankbetrag wird monatlich von meinem Geschäftskonto abgebucht und es kam noch nie zu Zahlungsschwierigkeiten.
Frage:
Muss der Tankstellenpächter die Kaution verzinst anlegen? Wenn ja, wo ist das rechtlich verankert?
Ein neuer Pächter hat eine ansässige Tankstelle übernommwen
und verlangt bei der Aral-Kredit-Kartennutzung (Tanken auf
Lieferschein bzw. monatlicher Rechnung) jetzt eine Kaution.
Das ist doch nicht unüblich.
Der Tankbetrag wird monatlich von meinem Geschäftskonto
abgebucht und es kam noch nie zu Zahlungsschwierigkeiten.
Das kann der neue Pächter nicht wissen.
Muss der Tankstellenpächter die Kaution verzinst anlegen?
Nein, denn die Tankrechnungen werden von der Kaution bezahlt, die dann am Monatsende durch das Begleichen der Monatsrechnung wieder aufgefüllt wird. Zumindest war das bei mir so, als ich mit einer Tankstelle einen Vertrag hatte.
Irrtum!!! Die Kaution bleibt unangetastet, da der Rechnungsbetrag automatisch vom Konto abgebucht wird! Also, nochmal … muss die Kaution verzinst werden und wenn ja, wo steht das geschrieben??? Gibt es einen kausalen Zusammenhang mit der Mietkaution? Es handelt sich bei der geforderten Kaution definitiv um eine Sicherheitsleistung und der Gesetzgeber sagt dazu eben, dass diese verzinst angelegt werden muss!? Aber wo steht das geschrieben???
die Sache mit dem verzinslichen Anlegen steht in § 551 Abs. 3 BGB, und der bezieht sich auf Mietkautionen.
Rein technisch hat das Ding übrigens zwei Seiten: Wenn die Kaution in etwa eine monatliche Tankrechnung ausmacht, kann die Verzinsung für die Stundung des Preises für die einzelnen Betankungen durch den Tankstellenunternehmer, auf die dieser verzichtet, durchaus mehr ausmachen, als durch die verzinsliche Anlage des hinterlegten Betrages zu gewinnen wäre - je nach angesetztem Zinssatz.
Ich täte bei so einem Pfennigfuchserkunden hergehen und sagen: „Nungut, gerne - wir legen die Kaution zu banküblichen 1,5% Zinsen an, und berechnen auf die jeweils offenen Tankrechnungen des Monats, die mit Betankung fällig sind, sechs Prozent bis zur Wertstellung der Abbuchung. Schönen Dank für die Anregung…“.