Wie ist die Lage nun zu bewerten? Habe ich Tankbetrug
begangen? Darf der Ausweis einbehalten werden.
Hallo Matthias,
die Antwort ist ganz einfach: Nein, Sie haben keinen (Tank-)Betrug begangen.
Das hätten Sie nur dann, wenn Sie dem Tankstelleninhaber vorgetäuscht hätten, dass Sie die Rechnung begleichen möchten und dies in Wirklichkeit nie wollten und, wenn Sie die Rechnung zudem auch nie bezahlen würden.
Zum Ausweis: Der muss Ihnen natürlich sofort wieder ausgehändigt werden. Denn Sie wären nichtmals verpflichtet gewesen, Ihren Ausweis gewissermaßen als Pfand zu hinterlegen, sondern Sie hätten dem Inhaber auch einfach Ihre Kontaktdaten zur Niederschrift hinterlassen können, mit der Bitte Ihnen eine Rechnung zuzuschicken. Ein Anspruch des Inhabers der Tankstelle auf Behalt des Ausweises besteht somit nicht. Vielmehr wäre darüber nachzudenken, ob sich nicht der Inhaber wegen Unterschlagung und/oder Urkundenunterdrückung strafbar macht, vgl. §§ 246, 274 StGB.
Zu überlegen wäre weiterhin, ob Ihnen ggf. auch ein zivilrechtlicher Schadensanspruch wegen Einbehalt des Ausweises aus unerlaubter Handlung zusteht, vgl. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 246, 274 StGB. Dann müsste Ihnen allerdings ein nachweisbarer Schaden entstanden sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf