Tankbetrug Ausweis Polizei

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor etwa drei Wochen getankt. Meine
Scheckkarte ging nicht. So mußte ich meinen
Personalausweis hinterlegen. Ich habe dann einen Brief
geschriben und mich entschuldigt und um die
Bankverbindung gebeten.

Wieder kurze Zeit später brauchte ich meinen Ausweis
für die Einlösung eines Barschecks bei der Postbank.

Die Herausgabe des Ausweises wurde verweigert.

Wie ist die Lage nun zu bewerten? Habe ich Tankbetrug
begangen? Darf der Ausweis einbehalten werden.

Vielen Dank!

Matthias

Hallo Matthias,

ich denke nicht, dass hier Betrug vorliegt. Hierzu hätten sie bereits zu Beginn die Absicht haben müssen, zu tanken und nicht zu zahlen. Wenn ihre Scheckkarte einfach nicht geht, dann ist das kein Betrug bzw. dürfte der Nachweis einer vorsätzlichen Straftat schwierig sein.

Die Tankstelle hat ein Pfandrecht an ihrem Ausweis so lange bis sie die Rechnung bzw. die Tankkosten bezahlt haben.

Hallo Matthias,

ich gehe davon aus, dass Sie Ihren Ausweis dem Tankbediensteten als Garantie, zur Begleichung der Rechnung, dargelassen haben.
In diesem Falle liegt kein Tankbetrug vor. Es hätte auch gereicht, die Personaldaten abzuschreiben.Die Herausgabe des Ausweises darf nicht verweigert werden. Auch dann nicht, wenn der ausstehende Betrag noch nicht beglichen wurde.
Ihre Daten sind dem Pächter bekannt und er kann Ihnen jederzeit eine Rechnung schicken.

M.f.G.
W. Gebauer

Wie ist die Lage nun zu bewerten? Habe ich Tankbetrug
begangen? Darf der Ausweis einbehalten werden.

Hallo Matthias,

die Antwort ist ganz einfach: Nein, Sie haben keinen (Tank-)Betrug begangen.
Das hätten Sie nur dann, wenn Sie dem Tankstelleninhaber vorgetäuscht hätten, dass Sie die Rechnung begleichen möchten und dies in Wirklichkeit nie wollten und, wenn Sie die Rechnung zudem auch nie bezahlen würden.

Zum Ausweis: Der muss Ihnen natürlich sofort wieder ausgehändigt werden. Denn Sie wären nichtmals verpflichtet gewesen, Ihren Ausweis gewissermaßen als Pfand zu hinterlegen, sondern Sie hätten dem Inhaber auch einfach Ihre Kontaktdaten zur Niederschrift hinterlassen können, mit der Bitte Ihnen eine Rechnung zuzuschicken. Ein Anspruch des Inhabers der Tankstelle auf Behalt des Ausweises besteht somit nicht. Vielmehr wäre darüber nachzudenken, ob sich nicht der Inhaber wegen Unterschlagung und/oder Urkundenunterdrückung strafbar macht, vgl. §§ 246, 274 StGB.
Zu überlegen wäre weiterhin, ob Ihnen ggf. auch ein zivilrechtlicher Schadensanspruch wegen Einbehalt des Ausweises aus unerlaubter Handlung zusteht, vgl. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 246, 274 StGB. Dann müsste Ihnen allerdings ein nachweisbarer Schaden entstanden sein.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf

Hallo Matthias,
Du solltest die Tankfüllung bezahlen, dann wirst Du Deinen Personalausweis schon zurückerhalten. Wenn nicht, solltest Du zu Deiner Meldestelle gehen und die Geschichte dort erzählen. Denn der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Kein Betrug, da kein Vorsatz. Herausgabe des ausweises möglich da nich verpfändbar.

Herzliche Grüße

Hallo Matthias,
Dein Ausweis hätte nicht einbehalten werden dürfen.
Allerdings hast Du ihn ja von Dir aus abgegeben.
Zudem scheinst Du den Tankbetrag noch nicht bezahlt zu haben, sonst hättest Du ja den BPA zurück erhalten.
Also:
1.) Du hast Tankbetrug begangen.
2.) Der Ausweis darf nicht einbehalten werden.
Grüße - Ernst

Das könnte eine betrugshandlung sein, wenn du das geld nicht bezahlst, du solltest am besten das geld in Bar übergeben.

Der Ausweis darf nicht einbehalten werde.

Straftatbestand ist die Unterschlagung von Urkunden.

Tankbetrug - wohl nein. Es fehlt an einem Täuschungsvorsatz, wenn die Karte (überraschend) nicht funkioniert (anders, wenn dies vorher bekannt war und auch kein Geld für den Sprit da war).

Allerdings kann wohl bis zur Zahlung des Sprits der Ausweis als Pfand zurückgehalten werden. Ggf. müßte er gegen Leistung einer Ersatzsicherheit herausgegeben werden.

Also wo ist das Problem? Zahlen, und alles wird gut.

Strafrechtlich war das kein Betrug mangels Täuschung. Sie wollten ja bezahlen, konnten aber nicht. Zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche des Tankwarts haben Sie ja sogar Ihre Daten angegeben. Zivilrechtlich sind Sie aber verpflichtet das Benzin zu bezahlen. Das Benzin müssen Sie aber nicht sofort bezahlen, sondern erst nachdem der Tankwart Sie zur Zahlung auffordert. Er hat Ihnen eine angemessene Frist zu setzen (z.B. 2 Wochen), erst dann sind Sie in Verzug und müssen zusätzlich Zinsen zahlen und Mahnkosten tragen.

Den Ausweis darf der Tankwart nicht behalten. Er darf sich nur die Daten von Ihrem Ausweis abschreiben. Den Ausweis hat er dann sofort wieder herauszugeben.