Tankdiebstahl, muss Kassiererin Schaden übernehmen?

Hallo zusammen,

ich habe hier mal eine für uns wichtige Frage.
Meine Frau arbeitet an einer Tankstelle als Kassiererin auf 450,-€ Basis. Heute hat ein Autofahrer für 23,51€ getankt und ist ohne zu bezahlen abgehauen. Jetzt verlangt der Tankstellenbesitzer dass meine Frau das Geld aus eigener Tasche bezahlt!
Ist diese Forderung rechtens?

Nach meiner Meinung müsste der Tankstellenbesitzer den Verlust tragen. Zumal er keine Kameraüberwachung der Zapfsäulen hat womit das Kennzeichen festgehalten würde um eine Strafrechtliche Verfolgung zu gewährleisten. Wie soll eine Kassiererin so etwas verhindern? Zumal keindirekter Sichtkontakt zu den tankenden besteht?

Es wäre sehr Nett wenn ihr mir hierbei helfen könntet. Eventuell mit entsprechender Paragraphen-Benennung!?

Vielen Dank schon für eure Antworten!

Gruß
wamiba

Eventuell mit entsprechender Paragraphen-Benennung!?

Eine Bank wird ausgeraubt. Die Bank verlangt vom Personal, den Schaden zu übernehmen. So etwa?

An diesem Beispiel sieht man schon, dass es so nicht läuft.

Schadenersatzpflichtig wird man nur, wenn man selbst schuldhaft einen Schaden verursacht. § 823 BGB. An schuldhaftem Handeln der Kassiererin, etwa durch Verstoß gegen ein Gesetz, das Kassiererinnen dazu verpflichtet, flüchtende Tankdiebe per Panzerfaust zur Strecke zu bringen, mangelt es hier jedoch.

Auch eine arbeitsvertragliche Obliegenheitspflichtverletzung kann kaum die Ursache für eine solche Forderung sein, da einfache Fahrlässigkeit, die den Diebstahl verursachte bzw. ermöglichte - und diese wäre ohnehin erst einmal zu beweisen - in der Risikosphäre des Arbeitgebers bleibt. Hierzu müsste man aber sowohl den Arbeitsvertrag kennen als auch den genauen Tathergang.

s.

vor allem, da ich nach dem Sachverhalt gar nicht erkennen kann, das der Betrieb die benötigte Panzerfaust als Arbeitsmittel gestellt hat!

scnr

Hallo,

grundsätzlich trägt zunächst einmal der AG einen Fehlbetrag in einer Kasse als sein Betriebsrisiko.

Da aber selbst bei sorgfältigster Führung einer Kasse es passieren kann,das es zu einem

-Kassenüberschuß
-Kassenfehlbetrag

kommen kann,hat sich in vielen Branchen das sogenannte Manko - oder
Kassenfehlbetragsgeld eingebürgert.

Das heisst,die AN bekommen pauschal jeden Monat eine Summe X (Beispielsweise 10 €)
zusätzlich zu ihrem Lohn ausbezahlt und müssen dann im Falle eines Kassenfehlbetrages diesen von diesem Mankogeld begleichen.

Wobei die Höchstsumme des vom AN zu begleichenden Fehlbetrages der Jahressumme (12 Monate) des Mankogeldes beträgt.
In unserem Beispiel also 120 € Kassenverlust ausgleich durch den AN.

Ohne eine solche Regelung gehen Fehlbeträge zu Lasten des AG und er müsste in einem Arbeitsgerichtsverfahren eine grobe Pflichtverletzung des AN beweisen,was bei Tankbetrug nicht möglich ist.

Hallo,

vor allem, da ich nach dem Sachverhalt gar nicht erkennen kann, das der Betrieb die benötigte Panzerfaust als Arbeitsmittel gestellt hat!

Wenn er sie gestellt hätte, müsste sie dann eingesetzt werden? Ich weiß nicht, ob das eventuell unverhältnismäßig wäre. Ein Schnellfeuergewehr müsste doch auch reichen. Aber auch hier die Frage, ob es dann eingesetzt werden müsste, so dieses zur Verfügung gestellt und so im Arbeitsvertrag oder sonstigen Anweisungen geregelt wäre.
So wie den UP verstehe, hat die Kassiererin gar keine Möglichkeit einen Diebstahl auch nur zu beobachten, kann ihn also nicht mal mit Panzerfaust „verhindern“.
Das bleibt also komplett beim Arbeitgeber hängen.

Grüße

Hallo,

grundsätzlich trägt zunächst einmal der AG einen Fehlbetrag in einer Kasse als sein Betriebsrisiko.

Ohne eine solche Regelung gehen Fehlbeträge zu Lasten des AG und er müsste in einem Arbeitsgerichtsverfahren eine grobe Pflichtverletzung des AN beweisen,was bei Tankbetrug nicht möglich ist.

Vor allem führt ein Tankbetrug gar nicht erst zu einem Kassenmanko, welches von einer Mankoabrede erfasst wäre. Dieses kann doch nur beim Bezahlvorgang entstehen? Dass dieser nicht stattfindet, dürfte ein wesentliches Merkmal des Tankbetruges sein.

Grüße

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Hallo,

also müsste man Prüfen, wieso der Arbeitgeber das Fahrzeug nicht mit der Panzerfaust aufgehalten hat?

hth

Wie darf der Täter gestoppt werden?
Hallo

vor allem, da ich nach dem Sachverhalt gar nicht erkennen
kann, das der Betrieb die benötigte Panzerfaust als
Arbeitsmittel gestellt hat!

Da fällt mir was ein:

Was wäre, wenn jemand mitbekommt, daß der Tankende wegfahren will? Das kann ja die Kassiererin oder ein anderer Kunde sein. Angenommen, der Vollgetankte (vielleicht ein bisschen ungeschickter Begriff) will gerade die Tankstelle verlassen, und ein Zeuge versucht, ihn durch Rufen zum Anhalten zu bewegen.

Wenn er z.B. einen Stein zu fassen kriegt, darf er den auf das Auto werfen, um den Fahrer zum Anhalten zu bewegen? Wäre das ein erlaubtes Mittel, einen Straftäter zu stoppen oder Sachbeschädigung?

Ich meine diese Frage durchaus ernst.

Hans

Hallo,

also müsste man Prüfen, wieso der Arbeitgeber das Fahrzeug nicht mit der Panzerfaust aufgehalten hat?

Spielt doch hier gar keine Rolle. Es geht darum, ob der Arbeitnehmer hier haftet. Ich kann nicht mal leichte Fahrlässigkeit erkennen, selbst wenn der eine Panzerfaust zur Verfügung (nebst ein paar Schießübungen) gestellt bekommt und er nach deutschem Recht hier auch nur berechtigt wäre, diese gegen einen flüchtenden Tankbetrüger einzusetzen.
Wenn der AG irgendetwas nicht gebacken bekommt, dann haften dafür jedenfalls nicht die Arbeitnehmer.

Grüße

Hallo,

im Rahmen der Jedermannsrechte des Strafgesetzbuches dürfte man den Täter festhalten oder sein Fahrzeug an der Ausfahrt durch blockieren hindern.

Was man in Deutschland nicht darf,ist durch technische Mittel (Krallen oder Sperrriegel)
das Fahrzeug mit Gewalt an der weiterfahrt hindern (das gilt auch für`s Steine werfen).