Moin Rechtskundige,
da sei ein AN, der sein Privatfahrzeug zur Fahrt zur Arbeit nutzt (von der Kilometerleistung her sogar überwiegend, wenn es relevant sein sollte). Zum Betanken fährt er regelmäßig zu einer Tankstelle, die gute hundert Meter vom direkten Weg entfernt auf dem Gelände eines Supermarktes liegt.
Wäre er auf dieser Strecke versichert, oder wäre dies ein erhebliches Abweichen von der direkten Strecke? Suche nach Urteilen haben nicht so recht weiter gebracht, oder es wurde falsch gesucht.
http://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/rechtsprec… gilt ev. nicht, weil das Betanken des Fahrzeugs wohl mit der eigentlichen Fahrt in Verbindung gebracht werden könnte und keinen (reinen) Privatzweck hatte und auch hier http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsunfall-wegeun… wird ein Tanken nicht erwähnt.
Hier http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Unfa… wird ein Urteil von 1998 erwähnt, BSG, Urteil vom 11.08.1998, B 2 U 29/97 R, aber ist das noch relevant?
Oder ist dies immer noch geltende Rechtsprechung?
Gandalf