Tanken auf dem Weg zur Arbeit

Moin Rechtskundige,

da sei ein AN, der sein Privatfahrzeug zur Fahrt zur Arbeit nutzt (von der Kilometerleistung her sogar überwiegend, wenn es relevant sein sollte). Zum Betanken fährt er regelmäßig zu einer Tankstelle, die gute hundert Meter vom direkten Weg entfernt auf dem Gelände eines Supermarktes liegt.
Wäre er auf dieser Strecke versichert, oder wäre dies ein erhebliches Abweichen von der direkten Strecke? Suche nach Urteilen haben nicht so recht weiter gebracht, oder es wurde falsch gesucht.

http://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/rechtsprec… gilt ev. nicht, weil das Betanken des Fahrzeugs wohl mit der eigentlichen Fahrt in Verbindung gebracht werden könnte und keinen (reinen) Privatzweck hatte und auch hier http://www.juraforum.de/lexikon/arbeitsunfall-wegeun… wird ein Tanken nicht erwähnt.

Hier http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Unfa… wird ein Urteil von 1998 erwähnt, BSG, Urteil vom 11.08.1998, B 2 U 29/97 R, aber ist das noch relevant?

Oder ist dies immer noch geltende Rechtsprechung?

Gandalf

Hallo,

ausschlaggebend für diesen fiktiven Fall ist tatsächlich das Urteil des BSG, denn hier wird das Betanken des privaten PKW zur/von der Arbeitsstelle als „private Maßnahme“ dargestellt, die auch außerhalb der Arbeitszeiten durchgeführt werden kann.

Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil höchstrichterlich aktuell ist, denn nur in den ganz seltensten Fällen wird ein höchstrichterliches Urteil neu gefällt; dies dann, wenn das „vorherige“ Urteil mehrere Jahre zurück liegt.

Schönen Tag noch.

Moin Rechtskundige,

Hallo,

eigentlich gehört das ja ins Versicherungsbrett.

da sei ein AN, der sein Privatfahrzeug zur Fahrt zur Arbeit
nutzt (von der Kilometerleistung her sogar überwiegend, wenn
es relevant sein sollte). Zum Betanken fährt er regelmäßig zu
einer Tankstelle, die gute hundert Meter vom direkten Weg
entfernt auf dem Gelände eines Supermarktes liegt.
Wäre er auf dieser Strecke versichert, oder wäre dies ein
erhebliches Abweichen von der direkten Strecke? Suche nach
Urteilen haben nicht so recht weiter gebracht, oder es wurde
falsch gesucht.

Die Abweichung von der Strecke zum Tanken ist mE nicht versichert. Die restriktive Rechtsprechung des BSG zu diesem Thema kann seit langem als gefestigt betrachtet werden.

http://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/rechtsprec…
gilt ev. nicht, weil das Betanken des Fahrzeugs wohl mit der
eigentlichen Fahrt in Verbindung gebracht werden könnte und
keinen (reinen) Privatzweck hatte und auch hier

Nein, das BSG hat hier nochmal seine Kriterien zum Ausdruck gebracht. Die Grundsätze sind mE sehr wohl (negativ) auf den geschilderten Fall anwendbar. Aber das wird auch klar in diesem Link…

http://www.foerderland.de/fachbeitraege/beitrag/Unfa…
wird ein Urteil von 1998 erwähnt, BSG, Urteil vom 11.08.1998,
B 2 U 29/97 R, aber ist das noch relevant?

… der immer noch relevant sein dürfte, da es keine Anzeichen dafür gibt, daß das BSG seine alte Rechtsprechung seither aufgeben wollte bzw. will.
Das so alte Urteile noch wirken, ist auch nix ungewöhnliches, sofern die zu Grunde liegenden Normen nicht oder nicht wesentlich durch den Gesetzgeber verändert wurden.

Oder ist dies immer noch geltende Rechtsprechung?

Ja, für mich ist die Rechtslage relativ klar: Umweg zum Tanken ist nicht gesetzlich versichert

Gandalf

&Tschüß
Wolfgang

Hi,

Danke und *

Gandalf

Zusatzfrage: und bei Firmenwagen?
Hallo,
wäre das anders zu sehen, wenn es ein Firmenwagen wäre, bei dem die private Nutzung erlaubt ist und (wie vermutlich in vielen Fällen) überwiegt?

Cu Rene