Hallo ihr Lieben,
ich muss jetzt mal mein Herz erleichtern…und hoffentlich verstoße ich nicht gegen FAQ:1129, will ja keine Beratung, sondern eher andere Meinungen.
Was der BFH bezüglich Tankgutscheinen entschieden hat bereitet mir einiges Kopfzerbrechen.
Ich lasse es mal dahingestellt, ob es eventuell einen Nichtanwendungserlass gibt und ob die bisherige Regelung Sinn gemacht hat.
Bisher war meine Erfahrung, dass Tankgutscheine wenig verbreitet waren, weil es einfach zu aufwendig war diese korrekt abzurechnen. Was jetzt passieren wird, kann sich ja jeder selbst denken.
Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Fahrtkosten, so muss der Arbeitnehmer das in seiner EkSt-Erklärung ja fein artig angeben.
Bekommt er aber einen „Sachbezug“ in Form eines Gutscheins, so ist er meines Wissens nach nicht verpflichtet, dies anzugeben.
Heißt also wiederum, er kann steuerfrei Fahrtkosten vom Arbeitgeber beziehen (der das auch noch als Betriebsausgabe verbucht?!) in Form eines Tankgutscheins, und auch noch 30ct/km bei der EkSt-Erklärung abstauben.
Also irgendwie…gefällt mir das gar nicht…
LG und schönes WE
S_E