Tankgutscheine

Hallo ihr Lieben,

ich muss jetzt mal mein Herz erleichtern…und hoffentlich verstoße ich nicht gegen FAQ:1129, will ja keine Beratung, sondern eher andere Meinungen.

Was der BFH bezüglich Tankgutscheinen entschieden hat bereitet mir einiges Kopfzerbrechen.

Ich lasse es mal dahingestellt, ob es eventuell einen Nichtanwendungserlass gibt und ob die bisherige Regelung Sinn gemacht hat.

Bisher war meine Erfahrung, dass Tankgutscheine wenig verbreitet waren, weil es einfach zu aufwendig war diese korrekt abzurechnen. Was jetzt passieren wird, kann sich ja jeder selbst denken.

Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Fahrtkosten, so muss der Arbeitnehmer das in seiner EkSt-Erklärung ja fein artig angeben.

Bekommt er aber einen „Sachbezug“ in Form eines Gutscheins, so ist er meines Wissens nach nicht verpflichtet, dies anzugeben.

Heißt also wiederum, er kann steuerfrei Fahrtkosten vom Arbeitgeber beziehen (der das auch noch als Betriebsausgabe verbucht?!) in Form eines Tankgutscheins, und auch noch 30ct/km bei der EkSt-Erklärung abstauben.

Also irgendwie…gefällt mir das gar nicht…

LG und schönes WE
S_E

Hallo,

Heißt also wiederum, er kann steuerfrei Fahrtkosten vom
Arbeitgeber beziehen (der das auch noch als Betriebsausgabe
verbucht?!) in Form eines Tankgutscheins

ja, aber maximal 44 EUR monatlich.
http://bundesrecht.juris.de/estg/__8.html

und auch noch 30ct/km bei der EkSt-Erklärung abstauben.

Naja, abstauben… Außerdem kriegt man ja keine 30 Cent, sondern mindert lediglich sein zu versteuerndes Einkommen entsprechend. Selbst beim Spitzensteuersatz dürfte das nicht kostendeckend sein.

Also irgendwie…gefällt mir das gar nicht…

Aber dem Gesetzgeber.

Gruß
Nils

ja, aber maximal 44 EUR monatlich.

http://bundesrecht.juris.de/estg/__8.html

Das habe ich als Kenntnis mal kühn voraus gesetzt.

Also irgendwie…gefällt mir das gar nicht…

Aber dem Gesetzgeber.

Dürfte es eigentlich nicht. Im Prinzip sind die Arbeitnehmer gekniffen, wo der Arbeitgeber Fahrtkosten bezuschusst mit 30ct/km. Die können ja den Betrag nur einmal geltend machen.

Diese Diskrepanz gab es ja an sich schon vorher, für die, bei denen sich der Arbeitgeber die Mühe mit den Tankgutscheinen gemacht hat. Aber jetzt sind dem ja Tür und Tor geöffnet und ich habe Bauchschmerzen wenn ich daran denke, dass die einen nur einmal kassieren können und die anderen u.U. zweimal.

Nuja, gewusst wie…

GuNa
S_E (die steuerfreie Sachbezüge generell abschaffen würde)

Dürfte es eigentlich nicht. Im Prinzip sind die Arbeitnehmer
gekniffen, wo der Arbeitgeber Fahrtkosten bezuschusst mit
30ct/km. Die können ja den Betrag nur einmal geltend machen.

ich habe Bauchschmerzen wenn ich daran denke, dass die einen
nur einmal kassieren können und die anderen u.U. zweimal.

Der Fahrtkostenzuschuß kann zweckgebundener kaum sein, wohingegen ein Tankgutschein auch für die nächste Urlaubsreise eingelöst oder weiterverschenkt werden kann. Außerdem fährt nicht jeder, der einen Tankgutschein bekommt, mit dem Auto zur Arbeit. Auch hat nicht jeder tatsächliche Kosten für den Weg zur Arbeit, wird zum Beispiel von einem Kollegen mitgenommen ohne jemals etwas dafür zu bezahlen, kann aber auch die Entfernung zum Arbeitsplatz steuermindernd geltend machen. Das dürfte dir dann ebenfalls Bauchschmerzen bereiten. Und wo willst du die Grenze ziehen? Beim Tankgutschein für einen Bahnfahrer ohne Führerschein, der seinen personengebundenen Tankgutschein nachweislich ungenutzt vernichtet, keine Steuererleichterung, bei Gutscheinen für eine Autowäsche aber doch? Lücken und Ungerechtigkeiten wird es immer geben, aber hier reden wir ja nicht von weltbewegenden Summen.