Tankkarte zur freien Verfügung oder Gehaltserhöhung?

Hallo zusammen,
vermutlich steht es hier sicher schon iwo, aber ich finde einfach nichts passendes.
Ich würde gerne folgendes wissen. Ich habe meinen Chef nach einer Gehaltserhöhung von 500 Euro gefragt (ja ich war mutig :slight_smile: ) Leider hat er sich noch nicht geäußert. Nun hätte ich gerne noch ein Argument, sollte er ablehnen. Würde es Sinn machen, wenn ich ihm den Vorschlag unterbreite, dass er mir 250 bzw 300 Euro brutto mehr zahlen und eine Tankkarte zur Verfügung stellen soll? Klar, die muss versteuert werden durch AG und AN. Sagen wir mal ich vertanke 200 Euro pro Monat. Was muss ich versteuern (also in welcher Höhe? Geldwerter Vorteil oder normal Lohnsteuer oder wie oder was?) und wie wird der AG belastet.
Hätte bei so einer Variante überhaupt jemand was davon? Spart sich mein AG etwas, wenn er mir monatlich 300 Euro mehr zahlt und zusätzlich mit 200 Euro Tankkarte belastet wird oder ist es für den AG besser, wenn er mir einfach 500 Euro mehr zahlt und was ist für MICH besser?

Also, es gibt sowas, google mal nach Lohnsteuerfreie Zuwendungen. Da kommst Du aber kaum in die Region von 500€. Zudem muss der AG dies intern und extern immer gesondert rechtfertigen, so dass es relativ selten ist, bzw. eher im angedachten Rahmen verwendet wird.

Am meisten spart der Arbeitgeber aber so:

Für diese Summe gibt es keine Steuererleichterungen mehr.
Das wird als ganz normale Lohnerhöhung gewertet inkl. Steuern und Sozialversicherung.

Was man machen könnte, ist einen Fahrtkostenzuschuss zu bezahlen. Der kann mit 15% pauschal besteuert werden und ist dann sozialversicherungsfrei. Obacht, bei dieser Version muss darauf geachtet werden, dass der Zuschuss max. die Entfernungspauschale abdeckt. Beispiel: Du fährst auf Arbeit 20 km. Dann kann dir der AG die 20 km mit 0,30 € mal den Arbeitstagen „ersetzen“, in dem Fall also 20 km*0,30 € *22 Arbeitstage (September), ergibt 132,00 €, die als Fahrtkostenzuschuss gezahlt werden und pauschal versteuert werden. Diese Zahlung erscheint dann auch nicht mehr in deinem Steuerbrutto in der Lohnsteuerbescheinigung. Ausgewiesen wird sie in einer extra Zeile, allerdings zu Kontrollzwecken, weil du in diesem Fall auch nicht mehr die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen kannst. Normalerweise ist diese Version trotzdem viel günstiger als die Fahrtkosten ganz normal über die Werbungskosten abzusetzen.

Der AG kann dir einen Gutschein über max. 44,00 € brutto im Monat ausstellen(meist Tankgutscheine). Er kann dir einen Kindergartenzuschuss zahlen, steuer- und beitragsfrei!
Er kann bis 500,00 € im Jahr etwas für deine Gesundheit tun, steuer- und beitragsfrei (z.B. Raucherentwöhnung, Weight watchers, Rückenschule, Yogakurse)

Bei diesen ganzen Geschichten solltest du bedenken, dass du keine Beiträge in die Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlst, also diese Beträge sowohl in deinem Rentenkonto fehlen als auch bei der Berechnung von evtl. Arbeitslosengeld nicht erscheinen.

Im Übrigen sollte diese ganzen Sachen ein professionelles Lohnbüro draufhaben. Es gibt noch Einiges mehr, aber das würde den Rahmen sprengen.

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Die ganze Choose muss natürlich hieb- und stichfest in der Buchhaltung erfasst werden, da gebe ich dir recht. Aber selten sind diese Zugaben nicht. Mitdenkende AG geben ihren AN gerne mal ein Zückerchen, um sie im Betrieb zu halten. Mit den mittlerweile ziemlich vielen Ausnahmeregelungen lässt sich schon eine Menge machen.

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