Hallo zusammen,
Max Mustermann ist Freiberufler und macht eine EÜR.
In die EÜR sollen auch die Tankkosten – aber nicht immer hat Max bezahlt, sondern seine Freundin. Müssen bzw. dürfen die von der Freundin gezahlten Tankkosten in die EÜR eingehen? Falls ja, wie?
Bisher nutzt Max das Auto zu ca. 14% beruflich (Fahrtenbuch). Ist da evtl. eine Reisekostenabrechnung u. U. sinnvoller?
Herzlichen Dank
sgw