Hallo,
wenn man Unternehmer ist und kein Fahrzeug im Betriebsvermögen hat, stattdessen mit seinem privaten KfZ durch die Gegend düst, kann man dann Tankquittungen absetzen?
Hallo,
wenn man Unternehmer ist und kein Fahrzeug im Betriebsvermögen hat, stattdessen mit seinem privaten KfZ durch die Gegend düst, kann man dann Tankquittungen absetzen?
Hallo,
wenn die komplette Tankfüllung nachweislich für geschäftliche Fahrten verfahren wurde, ja.
Das nennt man dann eine Kosteneinlage.
Auch die Vorsteuer kann man dann anrechnen lassen.
Selbstverständlich darf man für diese Fahrten dann aber keine Km-Pauschale mehr geltend machen.
Gruß
Lawrence
Hallo,
aber wenn man dauernd immer nur 10 oder 20 euro getankt hat, kann man dann die Tankquittungen absetzen?
gruß
Hallo,
wie bereits geschrieben, kommt es darauf an, für welche Strecken diese Tankfüllungen verwendet worden sind.
Dazu muss nicht voll getankt worden sein, sondern kleinere Beträge reichen für kleinere Strecken eben auch.
Aber Achtung, das Auto darf nicht zu mehr als 50% geschäftlich genutzt sein, sonst wird es unweigerlich zum Betriebsvermögen.
Gruß
Lawrence
hallo,
danke auf jeden Fall für die prompten Antworten. Ist mir jetzt viel einleuchtender.
Um betriebswirtschaftlich zu entscheiden welche Methode am besten ist (Kosteneinlage oder 30 Cent Pauschale) müsste man immer wohl individuell sehen. Kann man denn einen Anteil Vorsteuer aus der Pauschale ziehen? Habe so einen Artikel im Netz gefunden aber der war was älter, aus anno 1700 ungefähr…Ist da was zu machen? 
danke Gruß