Hallo,
Belege wie z.B. Tankquittungen,die auf diesem dünnen Papier gebrannt werden, sind nach einigen Jahren nicht wirklich zu erkennen.
Was passiert dann bei einer Prüfung? Erkennt der Prüfer die nicht an? Sollte man die alle kopieren oder scannen?
Danke für Antworten!
gruß
A 190b Abs. 6 UStR
Hi !
In den Umsatzsteuer-Richtlinien findet sich an der im Titel genannten Stelle folgendes:
(6) Die Rechnungen müssen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum lesbar sein. Nachträgliche Änderungen sind nicht zulässig. Sollte die Rechnung auf Thermopapier ausgedruckt sein, ist sie durch einen nochmaligen Kopiervorgang auf Papier zu konservieren, das für den gesamten Aufbewahrungszeitraum nach § 14b Abs. 1 UStG lesbar ist. Dabei ist es nicht erforderlich, die ursprüngliche, auf Thermopapier ausgedruckte Rechnung aufzubewahren.
Eine direkte Anweisung der Verwaltung, dass diese Vorschrift auch 1:1 auf die Ertragssteuern anzuwenden ist, ist mir nicht bekannt. Eine analoge Anwendung dürfte jedoch zulässig sein.
BARUL76
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