darf ein Autohändler/KFZ-Werkstatt, wenn er ein Fahrzeug vom Besitzer zur Reparatur abholt und dieses anschliessend wieder zurückbringt folgendes in Rechnung stellen
tanken 10,- € + Mwst.
ohne dazu einen Beleg über Menge und €/l mitzuliefern?
Oft wird für die Dienstleistung „Tanken“ sowas in Rechnung gestellt und zusätzlich der Beleg mit der Tankrechnung zur Begleichung weitergereicht. Wenn dieser vergessen wurde …
Ist das wirklich rechtlich i.O., Benzin von einer Werkstatt
ohne l/€ und mit Mwst. abzurechnen?
wenn kostenlose Abholung vereinbart wurde, natürlich nicht. Ansonsten: es gibt nichts was dagegen spräche. Benzin wird zwar üblicherweise in Litern verkauft, aber das ist ja nun kein Grund, daß ein Dritter das genauso machen müßte. Ein verbautes Teil wird schließlich auch nicht in Gramm Aluminium oder Stahl in Rechnung gestellt und den Einkaufspreis für das Teil kennst Du im Zweifel auch nicht.
Vielen Dank für deine Erklärung, so gesehen stimme ich Dir zu, wobei vermutlich kein Mensch auf einer Rechnung nur „Reparatur“ und den Betrag akzeptieren würde wenn es nicht vorher vereinbart war.
Es ist halt nicht kontrollierbar wieviel tanken sich darunter versteckt, bei „1 Kotflügel“ sehe ich ob der repariert wurde.
Waas für mich auch noch nicht klar ist:
Vermutlich hat die Werkstatt eine Tanksäule für den Eigengebrauch, darf dann hier weiterverkauft und auch noch MwSt. verlangt werden… ?
Viele Grüße
Josie
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Vielen Dank für deine Erklärung, so gesehen stimme ich Dir zu,
wobei vermutlich kein Mensch auf einer Rechnung nur
„Reparatur“ und den Betrag akzeptieren würde wenn es nicht
vorher vereinbart war.
im Beispiel steht ja auch nicht „Reparatur“ sondern „tanken“. Letzten Endes akzeptiert man doch auch bei der Reparatur, daß der Typ mehr in Rechnung stellt als ihn die Sache durch Personal- und Sachkosten selber kostet. Selbst beim Öl, das im Rahmen eines Ölwechsels eingefüllt wurde, akzeptiert man doch bereitwillig eine Marge. Warum also nicht beim Benzin? Und mal ehrlich: um wieviel kann schon aufgerundet worden sein?
Es ist halt nicht kontrollierbar wieviel tanken sich darunter
versteckt, bei „1 Kotflügel“ sehe ich ob der repariert wurde.
Aber bei Zahnriemen getauscht wird es für den Laien knifflig und der Experte machts eh gleich selbst.
Waas für mich auch noch nicht klar ist:
Vermutlich hat die Werkstatt eine Tanksäule für den
Eigengebrauch, darf dann hier weiterverkauft und auch noch
MwSt. verlangt werden… ?
Auch wenn die Säule auf dem Hof steht, kostet das Benzin im Einkauf Geld. Im übrigen: Die Mehrwertsteuer verlangt nicht die Werkstatt sondern der Staat; die Werkstatt hat davon gar nichts sondern muß sie sogar berechnen.