Hallo,
angenommen eine Person X nimmt den PKW einer anderen Person um zu Geschäftstreffen oder einfach auf den (selbstständigen) Arbeitsplatz/ Projekt zu fahren.
Zwei Fälle:
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Person X erhält den Wagen vollgetankt und tankt ihn am ende seiner fahrt wieder voll
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Person X fährt in unregelmäßigen Abständen und tankt ab und zu mal voll
In beiden Fällen hat X (selbstbezahlte) Tankrechnungen vorliegen, diese Ausgabe ist meines erachtens nach eine BA. Jedoch wird diese von FA auch als BA anerkannt? Vor allem im Fall 2 ist die Abgrenzung Privat/ Betrieblich eher schwierig.
Wie seht ihr das?
Vielen Dank,
Thomas
Hallo Thomas,
ich bin nun wirklich kein Fachmann für Steuerrecht, nur Selbstständiger seit über 20 Jahren in etwa 10 verschiedenen Unternehmungen, daher warte noch ab ob hier ein Fachmann was schreibt.
In deinem hypothetischen Fall würde ich ganz pragmatisch die geschäftlich bedingten Fahrten mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer als Ausgabe (Soll-Konto 6670 bei SKR04) gegen Privateinlage (Haben-Konto 2180 bei SKR04) buchen.
Die Tankbelege dem geben, dem das Auto gehört.
Gruß
BT
Hallo BT,
danke für deine schnelle Antwort.
Kannst du mir eine gesetzliche Grundlage für deine 30cent je km nennen?
Grüße,
Thomas
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Hallo Thomas,
nein, ich weiss das aber seit vielen Jahren.
Google doch mal nach Kilometergeld u.Ä.
Gruß
BT