Tankrechnungen bei Umsatzsteuervoranmeldung angeben?

Hallo, ich habe eine Firma gegründet. Ich muss eine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Muss ich dort meine Tankbelege angeben? Ich nutze mein Privatauto zum fahren und will am Ende des Jahres die km abrechnen. Wie mach ich es richtig?

Servus,

ob der Treibstoff für das Unternehmen bezogen wird und die private Nutzung eine Leistungsentnahme ist, und wie ggf. der Vorsteuerabzug behandelt wird, hängt von zwei Dingen ab:

  • Wie hoch ist der Anteil der betrieblichen Nutzung des Privatautos?
  • Möchtest du die betrieblich gefahrenen Kilometer nach Fahrtenbuch / anteiligen Kosten oder pauschal mit 30 Cent / km abrechnen?

Schöne Grüße

MM

Hallo MM

der betriebliche Anteil liegt bei ca. 50 %.
Ich möchte nach anteiligen Kosten mit 30 Cent abrechnen.

Circa 50% ist doof.
Ab 50% betrieblicher Nutzung handelt es sich um notwendiges Betriebsvermögen, der PKW wird also zum Betriebsvermögen und darf nebenbei auch privat genutzt werden (Fahrtenbuch oder 1% Regel).
Bei >50% sind also alle Ausgaben Betriebsausgaben, für die du die Belege sammeln musst.

Für die pauschalen 30 ct/km (mit denen sich aber kaum ein real existierendes Fahrzeug betreiben lässt!) brauchst du keine Belege und es muss auch kein Fahrtenbuch geführt werden - im Gegensatz zum Fahrtenbuch sind die privaten Fahrten zum Beispiel nicht zu erfassen. Man muss aber die betrieblich gefahrenen Kilometer festhalten, um sie glaubhaft machen zu können. Und man muss natürlich den Tachostand am Anfang und am Ende das Jahres ablesen, um den Anteil der betrieblichen Nutzung ermitteln zu können.
Ich würde da eine einfache Tabelle erstellen:

Datum | Abfahrtszeit | Ankunftszeit | Ziel | Zweck | Anfangs km | End km | Gefahrene km

Servus,

dafür solltest Du dann halt schauen, dass der Anteil der betrieblichen Nutzung ein wenig unter 50 Prozent liegt - warum, hat Dir @X_Strom dargelegt.

Den Anteil der betrieblichen Nutzung ein bisselchen zu drücken, geht sehr viel leichter, als einen höheren Anteil glaubhaft zu machen. Das kannst Du mühelos sogar noch dann, wenn das Jahr vorüber und das Fahrtenbuch „fertig“ ist.

Wie auch immer - damit haben Deine mit dem Pauschbetrag ins Unternehmen eingelegten Fahrtkosten mit USt und abziehbarer Vorsteuer überhaupt nichts zu schaffen, in der USt-Voranmeldung kannst Du sie genauso vergessen wie die Tankbelege bei den Betriebsausgaben - das betrifft alles nur Deine private Lebensführung.

Schöne Grüße

MM